Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Am 23.04.2014 fand zu diesem SVV-Antrag ein Ortstermin u.a. mit Mitgliedern der Bürgervertretung Drewitz, Vertretern des ViP und Mitarbeitern des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen der Stadtverwaltung zur Sondierung möglicher straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen statt. Folgende verkehrsorganisatorische Maßnahmen wurden durch die Verwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft.

 

1. Vorfahrtregelung an der Fritz-Lang-Straße/Einmündung Konrad-Wolf-Allee verdeutlichen

2. sichtverbessernde Maßnahmen für querende Fußgänger durch die Verlegung von Taxihalteplätzen in

    der Fritz-Lang-Straße

3. Anpassung der Tram-Signalisierung am nördlichen Kreisverkehr

 

Zu 1.

Im Ergebnis des verwaltungsrechtlichen Prüfverfahrens wurde in der Fritz-Lang-Straße ein Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!StVO gestellt, um die Rechts vor LinksVorfahrtregelung an dieser Stelle zu ersetzen.

 

 

Zu 2.

Die Taxiplätze, welche sich bislang auf den Parkplätzen in Queraufstellung gegenüber des Havel-Nuthe-Centers (HNC) befanden, wurden auf die Seite des HNC in die Parkbucht verlegt. Die ergänzenden baulichen Maßnahmen zur Optimierung des Ein- und Ausstiegs durch Fahrgäste werden voraussichtlich im August/September diesen Jahres folgen. Mit dieser Verlegung der Taxiplätze wird der Einstieg am stärker von Fahrgästen frequentierten HNC erleichtert. Die bemängelten Sichtverhältnisse zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer im Querungsbereich HNC/Konrad-Wolf-Allee wurden deutlich verbessert, weil das Parken von sichtbehindernden Lkw in der Parkbucht nunmehr ausgeschlossen wurde.

 

 

Zu 3.

Die bemängelte lange Rot-Phase für gleisquerende Fußgänger, die sich augenscheinlich unbegründet nach Abfahrt der Bahn ergab, wurde seitens des Verkehrsbetriebes Potsdam bereits optimiert.

 

Insgesamt wurde die vorhandene Verkehrsorganisation im Wohngebiet Drewitz im Rahmen des o. g. Ortstermins nicht in Frage gestellt, da sie den baulichen Maßnahmen zur Kreisverkehrsgestaltung in der Gartenstadt entspricht. Die vor Ort besprochenen Maßnahmen sind nahezu vollständig realisiert. Im Rahmen der verkehrsbehördlichen als auch der polizeilichen Detailauswertung der Verkehrs-abläufe und des Verkehrsunfallgeschehens seit Verkehrsfreigabe nach der baulichen Umgestaltung mit Herstellung der beiden Kreisverkehre kann resümiert werden, dass bislang keinerlei besondere Gefahren vom abzuwickelnden Verkehr und der bestehenden Verkehrsorganisation ausgehen.

Alle Verkehrsarten bzw. alle Verkehrsteilnehmer haben sich an die geänderten Rahmenbedingungen in Folge der Einrichtung der beiden Kreisverkehrsplätze „gewöhnt“ und können unter Beachtung der allgemein im Straßenverkehr verbindlichen Sorgfaltspflichten sicher abgewickelt werden.

 

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Erläuterung

 

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