Beschlussvorlage - 14/SVV/0805

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH gemäß Anlage 2.

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

r die ProPotsdam GmbH gilt gegenwärtig der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 02.12.2005, zuletzt geändert am 01.02.2012. Die letzte Änderung betraf die Erweiterung des Aufsichtsrates auf zwölf Mitglieder.

 

Am 30.01.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung den überarbeiteten Mustergesellschaftsvertrag für Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen (DS Nr. 12/SVV/0827). Die Überarbeitung des Mustergesellschaftsvertrages erfolgte vor dem Hintergrund der Änderungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und aufgrund der Empfehlungen der Transparenzkommission. Ferner wurde beschlossen, dass die Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften der Landeshauptstadt Potsdam an die Regelungen des Mustergesellschaftsvertrages anzupassen sind.

 

Auf Grundlage des Mustergesellschaftsvertrages für Mutterunternehmen wurde der Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH überarbeitet.

 

Die kommunalrechtlichen Vorgaben - insbesondere nach § 96 Abs. 1 BbgKVerf - wurden im angepassten Gesellschaftsvertrag berücksichtigt.

 

Der Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte im angepassten Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH folgt dem des Mustergesellschaftsvertrages. Bei der Festlegung der Wertgrenzen in § 7 Abs. 1 und § 10 Abs. 5 des angepassten Gesellschaftsvertrages wurden unternehmensspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

 

Der Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH besteht weiterhin aus 12 Mitgliedern. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister bzw. ein von ihm betrauter Beschäftigter. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herr Klipp, wurde vom Oberbürgermeister mit dieser Aufgabe betraut. Dem Aufsichtsrat gehören ferner acht von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendende Mitglieder und drei zu bestellende sachverständige Dritte an. Die drei sachverständigen Dritten werden auf Vorschlag von Fachverbänden erst nach Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Die Regelung zur Aufsichtsratsbesetzung ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

 

Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates der ProPotsdam GmbH ist beendet. Es ist daher erforderlich einen neuen Aufsichtsrat zu bestellen. Entsprechende Vorlagen werden parallel zu dieser Beschlussvorlage eingebracht. Die angepasste Regelung zur Aufsichtsratsbesetzung wird dabei beachtet.

 

In der beiliegenden Synopse (Anlage 1) werden der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH und der Vorschlag eines angepassten Gesellschaftsvertrages für die ProPotsdam GmbH gegenübergestellt.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

Somit wird der angepasste bzw. überarbeitete Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...