Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0813

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH besteht aus 12 Mitgliedern. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herr Klipp. Er wurde vom Oberbürgermeister mit dieser Aufgabe betraut. Dem Aufsichtsrat gehören ferner acht von der Stadtverordnetenversammlung entsandte Mitglieder und drei sachverständige Dritte an.

 

Der amtierende Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH konstituierte sich am 26. Februar 2009. Entsprechend § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Diese Gesellschafterversammlung fand am 3. Juli 2014 statt. Es ist daher erforderlich einen neuen Aufsichtsrat zu bestellen.

 

Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 c) des geänderten Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH werden drei Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag von Fachverbänden nach Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung bestellt.

 

Die drei von Fachverbänden vorzuschlagenden Mitglieder sollen jeweils über spezielles Fachwissen und Erfahrungen verfügen. Ein Mitglied soll Volljurist sein. In der Bewertung rechtlicher Fragen, die im Aufsichtsrat besprochen werden, und im Bereich Compliance soll dieser den Aufsichtsrat unterstützen. Umfangreiche Kenntnisse und die sichere Anwendung von Gesellschafts-, Handels- und Kommunalrecht bereichern die Aufsichtsratstätigkeit. Ein weiteres Mitglied soll über Erfahrungen im Bankwesen verfügen. Die Einbeziehung eines sachverständigen Dritten mit Erfahrungen im Bankwesen ist vor dem Hintergrund des branchentypischen Darlehensbestandes der Gesellschaft sowie des Einsatzes von Finanzinstrumenten zur Optimierung von Kreditkonditionen wichtig.

 

Zudem sollen spezielle Fertigkeiten dieses Mitgliedes in der Analyse und Auswertung eines Jahresabschlusses und Interpretation entsprechender Kennzahlen alle Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Aufsichtsratstätigkeit unterstützen. Ein drittes Mitglied soll Erfahrungen in der Wohnungswirtschaft haben, da ein solches Mitglied über besondere Branchenkenntnisse verfügt und dadurch die Besonderheiten und aktuellen Entwicklungen in der Wohnungswirtschaft und auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt kennt. Hiervon profitieren ebenfalls alle Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Aufsichtsratstätigkeit.

 

Anliegen ist es, durch die Einbeziehung sachverständiger Dritter in den Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH diesen als Kontrollorgan zu stärken. Das von den sachverständigen Dritten eingebrachte spezielle Fachwissen geht über das hinaus, was nach § 97 Abs. 4 BbgKVerf an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachliche Eignung von einem Mitglied des Aufsichtsrates gefordert wird. Die sachverständigen Dritten sollen die städtischen Vertreter in ihrer Aufsichtsratstätigkeit unterstützen, bereichern und dazu beitragen, dass Diskussionen in Aufsichtsrat versachlicht werden.

 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die (bisherigen) sachverständigen Dritten im Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH mit ihrem speziellen Fachwissen und ihren Erfahrungen einen wertvollen Beitrag für die Arbeit des Aufsichtsrates der ProPotsdam GmbH geleistet haben.

 

Nach Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren ist die Bestellung von sachverständigen Dritten in den Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft, die nicht Vertreter der Gemeinde sind, mit einem Benennungsrecht von externen sachkundigen Institutionen (Fachverbände, Berufsvereinigungen und dgl.) verbunden.

 

Das Vorschlags- bzw. Benennungsrecht für das Mitglied, welches Volljurist sein soll, soll die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, für das Mitglied mit speziellen Erfahrungen im Bankwesen soll der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) und für das Mitglied mit speziellen Erfahrungen in der Wohnungswirtschaft soll der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) wahrnehmen.

 

Die drei Fachverbände wurden angeschrieben und gebeten, einen personellen Vorschlag für jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrates der ProPotsdam GmbH zu benennen. Die Fachverbände haben folgende Mitglieder für den Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH benannt:

 

 

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg

              Frau Dr. Jutta Burghart (Oberstaatsanwältin a. D., Rechtsanwältin aus Potsdam,

Fachanwältin für Strafrecht, Seniorpartnerin Erbe Rechtsanwälte)

Ostdeutscher Sparkassenverband (OSV)             

Herr Bernward Höving (Vorstandsmitglied der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam)

Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU)

Herr Frank Bielka (Vorstandsmitglied der degewo AG)

 

Die Gesellschafterversammlung beabsichtigt, die von den Fachverbänden vorgeschlagenen Mitglieder in den Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH zu bestellen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam.

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