Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0816

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Um den Unterrichtsausfall an Potsdamer Grund- und Förderschulen zu reduzieren, wurde in den Schuljahren 2011/2012 und 2013/2014 eine durch die Landeshauptstadt Potsdam auf Honorarbasis finanzierte Vertretungsreserve gegen Unterrichtsausfall eingeführt. Diese Vertretungsreserve war mangels einer Landesregelung/-finanzierung eingerichtet worden, um die Nachteile für die Schulen zu mildern.

 

Gleichzeitig hrte die Verwaltung unter Beteiligung des Kreisschulbeirates und Kreiselternrates Gespräche mit demr dasdagogische Personal an Schulen zuständigen Ministerium für Bildung Jugend und Sport (MBJS) über die erforderliche künftige Landesfinanzierung.

 

Das letzte Gespräch mit dem MBJS zu diesem Thema fand am 06. März 2013 statt. Zum damaligen Zeitpunkt bestand Ungewissheit, wann das Land Abhilfe gegen den Unterrichtsausfall leisten kann, da personal- und haushaltsrechtliche Fragen zu klären waren. Im Gesprächsprotokoll des MBJS wurde festgehalten, dass der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam eine schriftliche Mitteilung über Ergebnis und Stand zur Einführung der landesrechtlichen Regelungen erhält.

 

Auf Grund der in 2013 noch fehlenden Landesregelung hatte die Stadtverordnetenversammlung die Fortführung des Lehrer-Vertretungsfonds mit jeweils 70 TEUR für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 legalisiert.

 

Am 09. Juli 2014 informierte nunmehr die Ministerin, Frau Dr. Münch, in einer Beratung, zu der die Oberbürgermeister und Landräte geladen waren, u.a. über die Einführung der Landesregelung zum 01.Januar 2014. Bereits zuvor, am 23. Januar 2014 waren die Schulen in einer zentralen Veranstaltung des Staatlichen Schulamtes über Näheres zur Umsetzung des Vertretungsbudgets informiert worden.

 

Danach steht nunmehr den Schulen im Land Brandenburg ein durch das MBJS finanziertes und durch das Staatliche Schulamt verwaltetes zusätzliches Vertretungsbudget in Höhe von jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung. Die Schulleitungen aller Schulformen sollen im Rahmen ihres Budgets kurzfristig und vorübergehend Vertretungslehrkräfte einstellennnen. In Betracht kommen dafür insbesondere:

 

Lehrkräfte (Laufbahnbewerber),

Teilzeitkräfte, die vorübergehend zu einer Stundenaufstockung bereit sind,

im Ruhestand oder in Altersrente befindliche Lehrkräfte,

Personen mit Erster Staatsprüfung/Master für ein Lehramt,

Personen mit affinen Hochschulabschlüssen oder

Lehramtsstudierende

 

Weiterhin sollen die Vertretungslehrkräfte einen Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Eingruppierung und Stufenzuordnung erhalten und regulären Vertretungsunterricht erteilen.

 

Auf Grund der nunmehr vorhandenen Landesregelung hat die städtische Finanzierung ihre Berechtigung verloren. Somit wird die Finanzierung der qualifizierten Betreuung von Grund- und FörderschülerInnen bei Unterrichtsausfall durch die Landeshauptstadt Potsdam (Vertretungsreserve gegen Unterrichtsausfall) mit Beginn des neuen Schuljahres eingestellt werden können.

 

Die vorgesehenen Aufwendungen für den Zeitraum vom August bis Dezember 2014 bzw. vom Januar bis Juli 2015 können dann für andere Zwecke zur Verfügung stehen.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für den Zeitraum vom August bis Dezember 2014 bzw. vom Januar bis Juli 2015 vorgesehenen Aufwendungen im Produkt 2430001 (Honorare) in Höhe von jeweils 35.000 € stehen nach Einstellung der Vertretungsreserve dem Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam wieder zur Verfügung.

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