Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0818

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Am 14.05.2014 fand an der Haltestelle Campus Fachhochschule im Beisein der Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH (ViP) Geschäftsführung ein Pressetermin zur Anbringung des ersten Ground-Posters mit der Kennzeichnung der "Nichtraucherzone" im Bereich der Wartehalle statt.

 

Dabei handelt es sich um die Umsetzung des SVV-Beschlusses "Potsdamer Haltestellen als Nichtraucherzonen ausweisen" vom 06.03.2013 (DS 12/SVV/0787). Mit diesem wurde der Oberbürger-meister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die überdachten Wartebereiche der Haltestellen des ÖPNV im Potsdamer Stadtgebiet als Nichtraucherzonen gekennzeichnet werden.

 

In Umsetzung des vorausgegangenen Beschlusses (DS 12/SVV/0787) wurde in Abstimmung zwischen dem Bereich Beteiligungsmanagement und der ViP GmbH vereinbart, das Thema u.a. in die ViP-Kampagne "Gute Tat, gute Fahrt." zu integrieren. Weiterhin wurde die ViP GmbH um Prüfung gebeten, inwieweit die geforderte Kennzeichnung direkt an der Wartehalle möglich ist. Hier erfolgte die Rückmeldung der Firma Wall, dass für die Wartehallen, die sich in ihrem Eigentum befinden, keine Aufbringung von Aufklebern oder Hinweisschildern gestattet wird.

 

Die der ViP GmbH frei zur Verfügung stehenden Fahrplanvitrinen konnten aus Platzmangel ebenfalls nicht für eine geeignete und gut lesbare Kennzeichnung genutzt werden. Daraufhin empfahl die ViP GmbH, die Kennzeichnung der Nichtraucherzone im Bodenbereich mit sogenannten Ground-Postern vorzunehmen. Ground-Poster sind Blickfänger, deren robuste und selbstklebende Folie auch großer Beanspruchung standhält. Mit dieser Maßnahme tritt die ViP GmbH im Rahmen ihrer aktuellen Möglichkeiten für das Nichtrauchen an den Haltestellen ein.

 

Bereits in der Stellungnahme und Willensbildung zur vorangegangenen Beschlussfassung wurde darauf hingewiesen, dass ein striktes Verbot, wie es seit 1. September 2007 in allen Personenbahn-fen der öffentlichen Eisenbahnen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, auf Grund fehlender Rechtsgrundlagen nicht umgesetzt werden kann.

 

Die Ground-Poster wurden zwischenzeitlich an sämtlichen Haltestellen installiert, die über eine Wartehalle verfügen.

Das bei der ViP GmbH eingegangene Feedback ist gering. Mangels Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Handlungsspielraum der ViP GmbH wurde u.a. geäert, dass diese Maßnahme unzureichend sei.

 

Aktuell wird beobachtet, wie hoch die Abnutzung auf Grund des Kundenverkehrs an den einzelnen Haltestellen ist. Sobald hier auswertbare Informationen vorliegen, wird sich die ViP GmbH mit der Stadtverwaltung zum weiteren Vorgehen in dieser Thematik abstimmen.

 

Mit der Umsetzung des vorgenannten, früheren Beschlusses durch die ViP GmbH wurde ebenfalls der Intention des am 02.04.2014 unter DS 13/SVV/0620 gefassten Beschlusses Rauchverbot an Haltestellen“ Rechnung getragen. Hierauf wurde durch den komm. Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen am 21.01.2014 im Rahmen der Sitzung des Ausschusses r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hingewiesen.

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Erläuterung

 

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