Antrag - 14/SVV/0773

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubesetzung des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf.

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Zur Wahl des Hauptausschusses standen die neuen Vorsitzenden der Fachausschüsse noch nicht fest. Nach der Ausschusszugriffsregelung haben sich neue Prioritäten ergeben, der mit dieser Umbesetzung der Rechnung getragen werden soll.

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