Beschlussvorlage - 14/SVV/0826

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Zum Schuljahr 2015/2016 wird am Standort Potsdamer Str. 90 (Bornim) eine zweizügige Grundschule mit Hort zunächst für 2 Jahre in Containerbauweise und unter Mitnutzung der an die AWO vermieteten Gebäude errichtet.

2.      Ab Schuljahr 2017/2018 erfolgt die Fortführung der Grundschule mit Hort in massiver Bauweise.

  1. Die Realisierung erfolgt durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS).
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Erläuterung

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Begründung:

 

Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, eine Schule zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Zeitgleich ist der sich daraus ergebende Hortbetreuungsbedarf zu decken.

 

Die Erforderlichkeit dieser zweizügigen Grundschule ergibt sich aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020.

 

Auf den Seiten 53 ff und 159 ff des Schulentwicklungsplanes wird auf die Notwendigkeit der Schaffung von Schulplätzen in den Planungsräumen 102, 201 und 202 hingewiesen. In diesen Planungsräumen, also im nordwestlichen Teil der Stadt, werden langfristig zusätzlich fünf Grundschulzüge benötigt. Diese setzen sich aus jeweils zwei Zügen im Planungsraum 102 und 201 und einem Zug im Planungsraum 202 zusammen.

 

Bereits im Schuljahr 2014/2015 ist eine 1. Klasse (im Planungsraum 201) mit den vorhandenen Kapazitäten nicht zu versorgen. Zum Schuljahr 2015/2016 wird im Planungsraum 202 eine weitere 1. Klasse nicht versorgt sein. Zum Schuljahr 2016/2017 steigt das Defizit um weitere zwei „ge“ (in 102 und 201) an. Ab Schuljahr 2022/2023 wird eine zusätzliche 1. Klasse (102) eröffnet werden müssen, die zurzeit kapazitär nicht versorgt werden kann.

 

Die erstgenannten Bedarfe sollen unter anderem durch die Errichtung einer zweizügigen Grundschule (mit 300 Plätzen) und eines Hortes (mit 194 Plätzen) in Bornim abgedeckt werden. Diese soll aufgrund des bereits bestehenden Bedarfs an Schul- und Hortplätzen zunächst für 2 Jahre in Containerbauweise und unter Mitnutzung der an die AWO vermieteten Gebäude zum Schuljahr 2015/2016 errichtet werden. Ab Schuljahr 2017/2018 erfolgt die Fortführung der Grundschule mit Hort in massiver Bauweise.

 

Der Hortbau wird durch den KIS nach den Grundsätzen des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstättender betriebserlaubniserteilenden Landesbehörde errichtet.

 

Für die Grundschule wurde ein Schuleinzugsbereich festgelegt und die Schulbezirkssatzung wird entsprechend angepasst.

 

Im Herbst 2014 führt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (35) ein Auswahlverfahren für den Betrieb des zukünftigen Hortes durch.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Errichtung der Grundschule mit Hort erfolgt im Rahmen einer Eigenrealisierung durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS). Gemäß Eigenbetriebssatzung wird der KIS im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells die Immobilie nach Errichtung im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) bewirtschaften.

 

Die per Stand 2014 kalkulierten Gesamtbaukosten inklusive Ausstattung betragen 12.461.500 . Zusätzlich entstehen Gesamtbaukosten für die Errichtung des Hortgebäudes i.H.v. 2.180.000 . Wegen der Unabweisbarkeit der Errichtung zusätzlicher Schulkapazitäten wird davon ausgegangen, dass eine kommunalrechtliche Genehmigung für eine vollständige oder teilweise Finanzierung über Kreditmittel erwirkt werden kann; das Genehmigungsverfahren bleibt vorbehalten. Dazu wurde die Investitionsmaßnahme in den Wirtschaftsplan des KIS für das Jahr 2014 ff. und die Refinanzierung in den Ergebnishaushalt der LHP ab 2015 aufgenommen.

 

Bei der Planung des Ergebnishaushaltes 2015 und Folgejahre ist der Beschlussvorschlag im Unterprodukt 2110021 Grundschule Bornim (11)entsprechend berücksichtigt. Die haushalterische Planung für die Mieten und Betriebskosten des Hortes erfolgt durch den FB 35 nach Miethöhenfestlegung des KIS. Die Mietsumme wird im Rahmen der Gesamtfinanzierung des freien Trägers, der nach der Auswahl im Frühjahr 2015 feststehen wird,  an diesen ausgezahlt. Der freie Träger für den Hort wird dann mit dem KIS in ein Mietvertragsverhältnis eintreten.

 

Ab dem Schuljahr 2015/2016 entsteht ein Mehrbedarf an Personalkosten. Dies wurde bereits bei der Planung für 2015 und Folgejahre berücksichtigt. Ab August 2015 ist eine 0,50 VZE für den mittleren Dienst erforderlich.

 

Die erwarteten Aufwendungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses der SVV über den Haushalt der jeweiligen Jahre.

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Anlagen

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