Beschlussvorlage - 14/SVV/0827

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen gemäß § 70 Abs. 2 BbgKVerf für die Kita-Sanierungsmaßnahmen an der Kita Montessori/Storchennest, Günter-Simon-Str. 2 - 4 in Höhe von 650.000 € und der Kita Märchenland, Paul-Wegener-Str. 2/4 in Höhe von 300.000 €.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Sanierung der Kita-Einrichtungen in der nther-Simon-Straße 2-4 und in der Paul-Wegener-Str. 2/4 ist durch die gegenseitige Unterbringung von Kindern als Übergangseinrichtung eng miteinander verzahnt. Laut Planung soll sie mit dem jeweils letzten Bauabschnitt im Kalenderjahr 2015 endgültig fertiggestellt werden. Die dafür erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan des KIS sowie im Doppelhaushalt 2013/2014 der LHP für das Jahr 2015 berücksichtigt.

 

r einen zeiteffizienteren und wirtschaftlichen Fortgang der Maßnahmen möchte der KIS weitergefasste und zeitnahe Ausschreibungen auf den Markt bringen, die es jedoch erfordern, auf die im Investitionshaushalt der LHP geplanten Mittel von 2015 zugreifen zu können.

 

Verpflichtungsermächtigungen hierfür liegen nicht vor bzw. wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2013/2014 nicht beantragt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen war, wie gig die endgültige Bauausführung in Abstimmung mit den Trägern und den Architekten erfolgen wird. Ursprünglich war geplant, dass der nächste Bauabschnitt mit Mitteln aus 2013 und 2014 realisiert und der letzte Bauabschnitt erst in 2015 separat ausgeschrieben und ausgeführt wird. Jedoch kann bei einer Ausschreibung und Vergabe im Jahr 2015 eine Fertigstellung im Jahr 2015 nicht gesichert werden.

 

Nachfolgend noch einmal eine dezidiertere Erläuterung bezogen auf die einzelnen Maßnahmen:

 

 

  1. Kita „Storchennest“ / Montessori-Kinderhaus, Günther-Simon-Str. 2-4

 

Das Gebäude Günther-Simon-Straße 2-4 wird von zwei Trägern als Kita genutzt - die Kita „Storchennest“ von Independent Living und das Montessori-Kinderhaus vom Internationalen Bund. Die Doppelnutzung und die Notwendigkeit, die Sanierung bei laufendem Betrieb durchzuführen, erfordert ein hohes Maß an Abstimmung aller Beteiligten.

 

Im Jahr 2009 begann die Planung der Komplettsanierung. Im Herbst 2011 wurden neue Fenster und Außentüren eingebaut und von April 2012 bis November 2012 erfolgte die Fassadensanierung.

 

Seit 2012 gab es zwischen den Trägern, dem KIS und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umfängliche Abstimmungen, in welchen Abschnitten und unter welchen Bedingungen die Innensanierung des Gebäudes möglich ist. Letztendlich wurde im Mai 2013 ein Umzugskonzept zur Absicherung der weiteren Betreuung der Kinder und zur Durchführung der Innensanierungsarbeiten entwickelt und von allen Beteiligten bestätigt. Darin wurde festgelegt, dass das Montessori-Kinderhaus Ende Juli 2013 aus dem Gebäude Günther-Simon-Straße 2-4 auszieht und seinen Betrieb befristet in der Kita „rchenland“ des Internationalen Bundes (Paul-Wegner-Straße 2/4) fortsetzt.

 

Ab August 2013 erfolgte die Innensanierung der Gebäudeteile 2 und 3. Vonrz 2014 bis zum Juli 2014 wurden die Gebäudeteile 5 (Verbinder) und 6 (Küche) saniert. Beide Abschnitte werden aus den Investitionsmitteln der Jahre 2013 und 2014 finanziert.

 

Es wurde daraufhin geprüft, ob für einen schnellen Fortgang der Innensanierung der Gebäudeteile 1 und 4 die Voraussetzungen geschaffen werden können. Das übergangsweise in die Kita „rchenland“ (Paul-Wegner-Straße 2/4) umgesetzte Montessori-Kinderhauses musste jedoch in die nther-Simon-Straße 2-4 zurückziehen, da auch am Ausweichstandort die Innensanierung begann (siehe 2.). Daher war die Sanierung der Gebäudeteile 1 und 4 nur unter der Voraussetzung einer Kapazitätsreduzierung der Kita „Storchennest“glich, damit zur Gewährleitung der Bauabläufe innerhalb des Gebäudes abschnittsweise umgezogen werden konnte.

 

Erst nach der Verabredung zur Reduzierung konnte die planerische Vorbereitung der Ausschreibung für die Sanierung der Gebäudeteile 1 und 4 in 2014 erfolgen. Es ist nun beabsichtigt, diesen restlichen Teil der Baumaßnahme direkt nach der beantragten Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlung auszuschreiben und anschließend mit der Beauftragung der Firmen fortzusetzen. Eine Fertigstellung der Bauabschnitte wäre damit im Sommer 2015 gesichert, so dass die KitaStorchennest“ ab Kita-Jahr 2015/16 eine höhere Kapazität (nach Erteilen einer neuen Betriebserlaubnis) zur Verfügung stellen kann.

 

Eine Projektunterbrechung bis zur Freigabe des Haushalts 2015 würde neben Mehraufwendungen für den Rückbau der Baustelleneinrichtung zu erhöhten Baukosten aus Baupreiserhöhungen (ca. 5% der Investitionen = 32.500 €) führen. Außerdem wäre die Wiederaufnahme des planmäßigen Kita-Betriebs im Jahr 2015 nicht gesichert.

 

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufes, bittet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie um die Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlung der Investitionsmittel aus 2015 in Höhe von 650.000 €.

 

 

  1. Kita „rchenland“, Paul-Wegener-Str. 2/4

 

Begonnen wurde das Projekt im Jahr 2009 mit den Planungsleistungen. In den Jahren 2010 bis 2011 wurden die dringend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (ersten Rettungswege) zur Aufrechterhaltung der Genehmigung des Kita-Betriebes durchgeführt. Zeitgleich erfolgte die komplette Neugestaltung und Aufteilung der Küchenbereiche (inkl. Essenaufzug undftungsanlage mit Wärmerückgewinnung). In den Jahren 2012 bis 2013 fand die komplette Hüllensanierung nach Energieeinsparungsverordnung (EnEV), die Gestaltung der neuen Eingangsbereiche sowie der Außenanlagen statt.

 

Mit den finanziellen Mitteln aus 2014 in Höhe von 600.000 € wurden Anfang 2014 die Innensanierungsarbeiten ausgeschrieben, welche in 4 Bauabschnitte unterteilt sind. Es handelt sich bei dieser Einrichtung um den gleichen Typenbau wie in der Günther-Simon-Straße 2-4 (vgl. 1.). Eine Fertigstellung ist unter dem hier anvisierten Sanierungsablauf bis Ende 2015 vorgesehen.

 

Die hier vorhandene Raumkapazität reicht aus, um durch abschnittsweisen Umzug der Kita „rchenland“ innerhalb des Gebäudes die Sanierung durchzuführen.

 

Der KIS beabsichtigt, aus wirtschaftlichen Gründen die Ausschreibungen zeitnah zugunsten einer zügigen Fortführung auf den Markt zu bringen. Dies hat den Effekt, dass die Gewerke an die angebotenen Baupreise gebunden werden können und das spätere Gewährleistungsmanagement vereinfacht wird. Eine Projektunterbrechung bis zur Freigabe des Haushalts 2015 würde neben Mehraufwendungen für den Rückbau der Baustelleneinrichtung zu erhöhten Baukosten aus Baupreiserhöhungen (ca. 5% der Investitionen = 15.000 €) führen. Die zeitliche Verzögerung durch den unterbrochenen Bauablauf würde ca. 1 Jahr betragen. Dann müssten die einzelnen Bauabschnitte oder Bauleistungen sehr kleinteilig zerlegt werden, wodurch ohnehin mit der Aufnahme eines kleineren Bauabschnittes ab 2015 Mehrkosten entstehen können.

 

Um diesen hier genannten Ablauf umsetzen zu können, bittet der FB Kinder, Jugend und Familie um die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung der Investitionsmittel aus 2015 in Höhe von

300.000 €.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlage „Darstellung der finanziellen Auswirkungen“

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Anlagen

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