Antrag - 14/SVV/0837

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Zahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Landeshaupstadt Potsdam wird in Abänderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Juni 2014 auf Zwei festgesetzt.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

§ 33 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg verpflichtet die LH Potsdam zur Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung.

In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2014 hat diese die Zahl der Stellvertreter mit Drei festgesetzt, jedoch nur zwei Stellvertreter wählen können. Auch in der Zwischenzeit hat sich keine der Fraktionen, die keinen Stellvertreter vorgeschlagen hat, zu einem Wahlvorschlag durchringen können.

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung überträgt den Stellvertretern der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung in § 4 Abs. 1 die Aufgabe, die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung zu unterstützen, die Rednerliste zu führen, die Redezeit zu überwachen, bei Abstimmungen und Wahlen die Namen der Stadtverordneten aufzurufen und bei Abstimmungen die Stimmen zu zählen. Sie haben darüber hinaus die Vorsitzende bei deren Verhinderung zu vertreten.

Es scheint durchaus naheliegend, zu vermuten, dass zwei Stellvertreter hierfür ausreichen.

Sollte sich im Laufe der Wahlperiode zeigen, dass zwei Stellvertreter nicht hinreichen, kann die Stadtverordnetenversammlung jederzeit ohne Schwierigkeiten die Zahl der Stellvertreter wieder erhöhen.

Loading...