Antrag - 14/SVV/0825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Stadt Potsdam erhält jede Person bzw. jede Familie, die in einer Gemeinschafts­unterkunft für Flüchtlinge lebt, auf Wunsch einen eigenen verschließbaren Briefkasten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Leistung künftig bei der Ausschreibung von Flüchtlingsunterkünften als Grundausstattung der Einrichtungen vorzuschreiben.

 

Mit den Trägern, die bereits Flüchtlingsheime betreiben, sollen Gespräche geführt werden, um schnellstmöglich eine Bereitstellung persönlicher Briefkästen in den Gemeinschafts­unterkünften zu erreichen.

 

Die Stadtverordneten sind im Dezember 2014 über den Sachstand zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Empfang persönlicher Post gehört zur engsten Privatsphäre aller Menschen. Dazu gehört nach unserem Verständnis nicht nur das als Grundrecht geschützte Brief- und Postgeheimnis im engeren Sinne. Vielmehr steht jedem Menschen das Recht darauf zu, Post zu empfangen, ohne dass andere Personen erfahren, ob und von wem man Post erhalten hat.

 

hrend der Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften ist nicht immer gewährleistet, dass der Postempfang anonym erfolgt. Teilweise wird die Post r alle Bewohner*innen von der Heimleitung entgegengenommen und per Aushang informiert, wer Post erhalten hat und sie abholen kann.

 

Mit dem Antrag soll sichergestellt werden, dass alle Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften selbst entscheiden können, wem sie offenbaren wollen, von wem sie wann welche Post erhalten.

 

Die Stadt Potsdam hat sich immer wieder dazu bekannt, Flüchtlinge schnell auf das Leben in eigenen Wohnungen vorzubereiten und die Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften zu verkürzen.

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