Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 02.04.2014  die Verwaltung beauftragt, mit dem Vorhabenträger des Bauvorhabens Havelwelleuferseitig hinter dem Kaufland Zeppelinstraße zu besprechen, ob im Zusammenhang mit der Errichtung des Bauvorhabens und der Fertigstellung des Uferweges in diesem Bereich eine Wegebeleuchtung für den Uferweg geschaffen werden kann (DS Nr. 14/SVV/0230). Im Falle der Bereitschaft des Vorhabenträgers zur Errichtung einer solchen Beleuchtung solle der Vorhabenträger dabei fachlich und genehmigungsseitig unterstützt werden.

Über das Ergebnis der Gespräche solle die Stadtverordnetenversammlung im September 2014 unterrichtet werden.

 

Die Verwaltung kann hierzu folgendes  berichten:

 

Der Vorhabenträger der im Aufstellungsverfahren befindlichen 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 16 Zeppelinstraße/Kastanienalleehat sich im Gespräch mit der Verwaltung grundsätzlich bereit erklärt, nach Schaffung des Baurechts für die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 16 Zeppelinstraße/Kastanienalleedie Herstellung einer Wegebeleuchtung für den dortigen Uferweg zu übernehmen. Seine Bereitschaft erstreckt sich jedoch nicht auf die dauerhafte Pflege und Instandhaltung dieser Beleuchtungsanlage.

Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, nach Abschluss des Verfahrens zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 16 Zeppelinstraße/Kastanienalleeim Kontakt mit der Fachverwaltung die nötigen fachlichen Abstimmungen vorzunehmen und ist bereit, hierzu einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Die Realisierung soll aus Sicht des Vorhabenträgers im zeitlichen Zusammenhang mit der Umsetzung der Baumaßnahme aus dem Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan erfolgen.

Die Verwaltung will daher nach Abschluss des Planverfahrens mit dem Vorhabenträger in Kontakt treten und ihn in den weiteren Abstimmungsprozessen auch fachlich und genehmigungsseitig unterstützen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen entfaltet diese Mitteilungsvorlage nicht.

Die Bereitschaft des Vorhabenträgers zur Beleuchtung des Uferwegs auf den Flächen im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen, auch wenn im Grundsatz bei Uferwegen auf eine Beleuchtung verzichtet wird. Die zusätzlichen Betriebskosten betragen - im laufenden Aufwand - ca. 2000,- pro Jahr.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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