Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss vom 02.04.2014 beauftragt, mit dem Vorhabenträger des Bauvorhabens Investitionsbank des Landes Brandenburg an der Babelsberger Straßebei Abfassung des städtebaulichen Vertrages die Realisierung einer Fußgängerbrücke über die Neue Fahrt vom Neubau der ILB gegenüber des Potsdamer Hauptbahnhofes zur Freundschaftsinsel auszuhandeln und über das Ergebnis die Stadtverordnetenversammlung im September 2014 zu informieren (DS 14/SVV/0228).

 

Der Oberbürgermeister hat hierzu bereits Gespräche mit der ILB aufgenommen ungeachtet der noch offenen Frage, ob hier rechtlich ein städtebaulicher Vertrag in Betracht kommt. Dabei wurde das Anliegen der Stadt zur Realisierung einer Fußgängerbrücke über die Neue Fahrt vom Neubau des Verwaltungsgebäudes der ILB zur Freundschaftsinsel vorgestellt. Diese Fußgängerbrücke über die Freundschaftsinsel könnte eine direkte Verbindung zwischen Hauptbahnhof und der Berliner Vorstadt schaffen.

 

Da an das Brückenbauwerk bestimmte Anforderungen zur Mindestdurchfahrtshöhe und zur Durchgangsbreite gestellt werden, sind zunächst die Auswirkungen dieser Vorgaben auf die baulichen Dimensionen des Brückenbauwerks zu ermitteln. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit für ein solches Brückenbauwerk vorliegen und welche Auswirkungen und funktionellen Beeinträchtigungen, die ein solches Brückenbauwerk auf das Gartendenkmal durch den zu erwartenden Durchgangsverkehr (Fußgänger und Fahrradfahrer) hätte, nach sich ziehen wird. Hierzu besteht weiterer Klärungsbedarf, u.a. auch mit den Denkmalfachbehörden.

Prinzipiell ist ein neuer, zusätzlicher Zugang zur Freundschaftsinsel in Form einer Brücke aus denkmalpflegerischer Sicht genehmigungsfähig, wenn mit dem neuen Bauwerk keinerlei funktionelle, substantielle und optisch wirksame Schäden oder Beeinträchtigungen der Freundschaftsinsel verbunden sind.

 

Nach Abschluss der dargestellten fachlichen Klärungsprozesse und der Lösung der Finanzierungsbedingungen auf Seiten der ILB muss auch die Klärung rechtlicher Fragen noch aufgenommen werden.

Die Verhandlungen werden fortgeführt. Mit einem Abschluss ist nicht vor Mitte 2015 zu rechnen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die in dieser Mitteilungsvorlage enthaltenen Informationen zum Stand der Verhandlungen mit der ILB entfalten keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

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