Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0873

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Eigentümer der Neuen Halleist mit Bescheid vom 08.05.2014 durch den Bereich Untere Denkmalschutzbehörde zur Sicherung des Gebäudes gegen unbefugtes Betreten beauflagt worden. Die Sicherungsmaßnahmen sind erfolgt und abgeschlossen.

 

Darüber hinaus ist gemäß dem o.g. Bescheid zum 31.08.2014 ein Sanierungskonzept, insbesondere für die durch Brand geschädigten Teile, vorzulegen. Der Abgabetermin für das Sanierungskonzept ist in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde auf den 10.09.2014 verlegt worden. Zu diesem Termin sollten ebenfalls die im Bereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur am 01.07.2014 mit dem Eigentümer erörterten konstruktiven und funktionellen Lösungsansätze für eine zukünftige Nutzung denkmalrechtlich abgestimmt werden. Der Abstimmungstermin am 10.09.2014 musste verschoben werden und wird kurzfristig nachgeholt.

 

Unabhängig davon unterliegen Erhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen gemäß der §§ 8 und 9 BbgDSchG der Zuständigkeit der Unteren Denkmalschutzbehörde und werden von ihr begleitet. Mit dem Erhalt des Gebäudes und seiner sinnvollen Nutzung wird zugleich an die lange Industriegeschichte Potsdams als Eisenbahnstandort erinnert

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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