Antrag - 14/SVV/0881

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bestand des Künstler-, Kultur-und Atelierhauses SCHOLLE 51in planungsrechtlicher Hinsicht zu sichern. Er wird beauftragt, vom Bestand der Festsetzung des B-Planes Nr.88 betreffend das Grundstück Geschwister Scholl Straße 51 auszugehen und diese nicht als funktionslos anzusehen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Mit Aktenvermerk vom 22.05.14 erklärten die Fachbereichsleiter 46 und 45 die Funktionslosigkeit der im B-Plan 88 getroffenen Festsetzung Gemeinbedarfsfläche / Zweckbestimmung KiTadas Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 51 betreffend.

Tatsachen, die der Planung zugrundeliegende Abwägungsentscheidungen fraglich erscheinen lassen, sind der Stadtverordnetenversammlung als Plangeber so rechtzeitig bekannt zu geben, dass diese frühzeitig eine Feinjustierung zur Gewährleistung der Grundzüge der Planung vornehmen kann bzw. neue Abwägungsentscheidungen, d.h. neue Festsetzungen, treffen kann.

Loading...