Antrag - 14/SVV/0882

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für den Erhalt des Kulturstandortes Scholle 51 einzusetzen.

Dazu ist zu prüfen, wie durch eine Ergänzung des B-Planes 88 die kulturelle Nutzung für das Areal Geschwister-Scholl-Straße 51 gesichert werden kann.

 

Zugleich sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um mit der ehemaligen Gaststätte Charlottenhof in der Geschwister-Scholl-Straße 34 eine dauerhafte Lösung zu erreichen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung  ist im Dezember 2014 über den Stand zu informieren.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Völlig überraschend musste die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis nehmen, dass der Kulturstandort Scholle 51 in höchstem Maße gefährdet ist. Zugleich ist bekannt geworden, dass trotz Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bisher keine wirksamen Anstrengungen unternommen worden sind, um die ehemalige Gaststätte Charlottenhof mittelfristig als Alternativstandort zu entwickeln.

 

Langjährige Bemühungen um die Einrichtung eines Bürgerhauses im Stadtteil Potsdam West könnten mit der ehemaligen Gaststätte Charlottenhof zum Ziel geführt werden.

Mit der Aufgabe des Standortes Geschwister- Scholl- Straße 51 müsste ebenfalls  ein Ersatz für die von dem externen Büro für Bürgerbeteiligung genutzten Räumlichkeiten geschaffen werden.

Loading...