Große Anfrage - 14/SVV/0890

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums unternimmt die Landeshauptstadt gegenwärtig erhebliche investive Anstrengungen zum Ausbau der Infrastruktur insbesondere im Bildungsbereich. Gleichzeitig sind notwendige Sanierungsmaßnahmen an Schulen, Kitas und Sportstätten noch nicht in vollem Umfang bewältigt. Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Liegenschaften muss sicherstellen, dass der notwendige Sanierungsaufwand in künftigen Jahren nicht weiter ansteigt.

 

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

 

1.)               In welcher Weise erfolgt die Bedarfserfassung für erforderliche Maßnahmen des Gebäudeunterhalts und werterhaltende Maßnahmen in städtischen Liegenschaften?

 

2.)               Welche Bedarfe wurden in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 für derartige Maßnahmen in städtischen Liegenschaften insgesamt ermittelt? Bitte differenzieren Sie die Antwort zusätzlich nach

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden ?

 

3.)               Von wem und nach welchen Kriterien wird bei nicht ausreichenden Planmitteln entschieden, welche der Maßnahmen aus den ermittelten Bedarfen tatsächlich durchgeführt werden?

 

4.)               Waren in den Jahren 2012 und 2013 Nutzungseinschränkungen oder -Untersagungen erforderlich, weil notwendige Maßnahmen des Gebäudeunterhalts nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnten?

 

5.)               Wenn ja, benennen Sie bitte die jeweils betroffenen Liegenschaften, die Art der Maßnahme, den Zeitraum, für den diese erforderlich war, betroffene Nutzer sowie einen der LHP ggf. entstandenen Mietausfall!

 

6.)               In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Wirtschaftsplan KIS / dem städtischen Haushalt in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 tatsächlich aufgewandt für den planmäßigen Gebäudeunterhalt von

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden ?

 

7.)               In welcher Höhe mussten Mittel aus dem Wirtschaftsplan KIS / dem städtischen Haushalt in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 zusätzlich aufgewandt werden für nicht geplanten  Gebäudeunterhalt (Havarien, Reparaturen, behördliche Auflagen, z.B. Brandschutz etc.) von

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden ?

 

8.)               Aus welchen Produktkonten wurden zusätzlich erforderliche / nicht geplante Mittel in den Haushaltsjahren 2012/13 jeweils entnommen?

 

9.)               Welche anderen eigentlich vorgesehenen Maßnahmen / Projekte mussten dafür ggf. zurückgestellt werden?

 

10.) In welcher Höhe werden im Wirtschaftsplan KIS / im städtischen Haushalt Rücklagen gebildet für notwendige Erhaltungsmaßnahmen / Ersatzbeschaffungen technischer Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung etc.) in

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden ?

 

11.) In welcher Höhe müssen nach Auffassung der Verwaltung jährlich Mittel für den Gebäudeunterhalt geplant werden, um den gegenwärtigen Zustand der städtischen Liegenschaften mindestens zu erhalten und Nutzungseinschränkungen auszuschließen? Bitte differenzieren Sie die Antwort nach:

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden ?

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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