Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Prüfung von Möglichkeiten zur Aufstockung vorhandener Plätze im Sozialraum 1 wird gegenwärtig u.a. auch die Integration von Kindertagesbetreuung in die Schulen 23 und 32 beraten.

Nach Gesprächen zwischen dem Jugendamt, dem Schulverwaltungsamt, der Schulleitung und der Elterninitiative Potsdam West zur Eignung des Schulobjektes ist folgendes Ergebnis zu verzeichnen:

Die Nutzung der vorhandenen Räume für Hortbetreuung ist kurzfristig problemlos möglich.

Eine Nutzung des Objektes für Kinder im Vorschulalter ist ohne entsprechende Umbaumaßnahmen, die mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden sind, nicht möglich.

Rechtsgrundlage für diese durchgeführte Prüfung sind die im Land Brandenburg festgelegten Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von KITA`s. (v. Landesjugendhilfeausschuss beschlossen am 12.07.1999)

Perspektivisch ist an dem Schulstandort von einer Schließung der Gesamtschule 32 auszugehen. In diesem Zusammenhang muss dann auch über das Raumkonzept für die Grundschule und über mögliche weitere Nutzer sowie Rück- und Umbaumaßnahmen entschieden werden.

Insofern wäre dann auch zu prüfen, ob und mit welchem Aufwand die verträgliche Integration einer KITA für Kinder von 0 bis zum Schuleintritt am Schulstandort möglich ist.

Sollte die Entscheidung getroffen werden, Hortkinder im Schulstandort zu betreuen, ist naheliegend, dass die zur Zeit in der Knobelsdorffstr. 6-8 betreuten Hortkinder in die Räume der Schule ziehen. Somit würde Platz zu Aufnahme von ca. weiteren 30 Kindern im Alter von 0 - Schuleintritt entstehen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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