Antrag - 14/SVV/0912

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 41 (6) der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wird der Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH neu besetzt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) schreibt in § 41 Abs. 1 und 2 vor, dass die Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgt, wenn die Gemeindevertretung mehrere Mitglieder eines Gremiums bestellt oder vorschlägt. Abs. 6 schreibt vor, dass eine Neubesetzung erfolgt, wenn die Gemeindevertretung dies mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder beschließt oder wenn sich nach der Wahl das Stärkeverhältnis der Fraktionen in einer Weise geändert hat, dass hiervon die Sitzverteilung berührt ist.

 

Diese Voraussetzungen liegen vor. Durch die Kommunalwahl hat sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen erheblich verändert. Die Fraktion FDP existiert nicht mehr und kann keinen Sitz im Aufsichtsrat mehr beanspruchen. Stattdessen ist über die Besetzung eines Sitzes zwischen den Fraktionen DIE aNDERE und Bürgerbündnis-FDP ein Losentscheid oder eine Einigung herbeizuführen.

 

 

 

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