Antrag - 14/SVV/0793
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschilderung aller Wohnstraßen im Bereich B-Plan 66 B "Nördliche Gartenstadt als "verkehrsberuhigter Bereich"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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17.09.2014
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03.12.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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07.10.2014
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11.11.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für alle Straßen im B-Plan 66 B, die dort als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind, dafür Sorge zu tragen, dass die Straßen mit den baulichen Voraussetzungen unverzüglich durch die Straßenverkehrsbehörde als verkehrsberuhigt ausgewiesen werden.
Erläuterung
Begründung:
Die Vorlage: 14/SVV/0334 Ausschilderung aller Wohnstraßen im Bereich Bebauungsplan 66 B "Nördliche Gartenstadt" als "verkehrsberuhigter Bereich" wurde gemäß Beschluss der 62. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am
12.05.2014 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Auf die Kleine Anfrage DS 14/SVV/0685 teilt die Landeshauptstadt mit: „Aus Sicht des Baulastträgers sollten in der nördlichen Gartenstadt erst alle Verkehrsanlagen fertiggestellt und einer erneuten Prüfung unterzogen werden, bevor Teile des B-Planes verkehrsorganisatorisch neu angelegt werden. Hier kann nur ein stimmiges Gesamtkonzept zur Anordnung gelangen.
Die Bauaktivitäten zur Errichtung der Erschließungsanlage einschließlich der öffentlichen
Verkehrsanlagen werden voraussichtlich Ende 2017 beendet sein und im Anschluss in die
Baulast des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Verkehrsanlagen überführt.“
Diese Antwort ignoriert die Tatsache, dass bereits jetzt sehr viele Junge Familien mit kleinen Kindern im genannten Bereich wohnen und auch im Straßenbereich aufhalten. Eine konkrete Gefährdung ist gegeben. Es ist daher fahrlässig und nicht vermittelbar, bis voraussichtlich Ende 2017 abzuwarten und die Gefährdung billigend in Kauf zu nehmen, obwohl die Straßen unverzüglich mit den baulichen Voraussetzungen als verkehrsberuhigt ausgewiesen werden können und damit die Gefährdung vor allem der Kinder erheblich reduziert werden kann.