Anfrage - 14/SVV/0933

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Speicherstadt sind etliche Gebäude neu entstanden, die bei Unterschreitung der gesetzlich in der Brandenburgischen Bauordnung geforderten Mindestabstände errichtet wurden und daher nur bedingt dauerhaft zum Wohnen geeignet sind. Dennoch handelt es sich um Neubauten in Innenstadtlage mit sehr guter Verkehrsanbindung und sozialer Durchmischung. Daher rften einige der Wohnungen für die zeitweise Unterbringung von Flüchtlingen durchaus geeignet sein.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Haben Sie geprüft, ob einige der Flüchtlinge zeitweise in neu entstandenen Quartieren in der Speicherstadt untergebracht werden können?

 

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Erläuterung

 

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