Antrag - 14/SVV/0771

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in den kommunalen Unternehmen werden beauftragt, sicherzustellen, dass die Nebentätigkeiten leitender Mitarbeiter*innen in städtischen Betrieben

nur dann genehmigt werden, wenn Interessenkonflikte mit der zusätzlichen Tätigkeit und der Tätigkeit für das städtische Unternehmen ausgeschlossen werden können und wenn die Nebentätigkeit von ihrem Umfang so gering ist, dass die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt werden kann.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Richtlinie zur Genehmigung von Nebentätigkeiten zu erarbeiten und den Stadtverordneten bis Dezember 2014 vorzulegen.

 

Die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in den kommunalen Unternehmen werden weiter beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben zu Nebentätigkeiten und Vorstandsfunktionen der Geschäftsführer*innen künftig in der für Stadtverordnete üblichen Form veröffentlicht werden soweit und sobald dies rechtlich möglich ist.

 

Über den Sachstand sind die Stadtverordneten  im Dezember 2014 zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

In den letzten Wochen erfuhren die Stadtverordneten aus der Presse, dass der Geschäftsführer der städtischen Luftschiffhafen Potsdam GmbH, Andreas Klemund, neben seiner Tätigkeit für ein kommunales Unternehmen zahlreiche Nebentätigkeiten ausübte. So betreibt oder betrieb Herr Klemund eine eigene Beratungs- und Immobilienfirma, ist für den Olympia-Stützpunkt und als Manager von Spitzensportlern tätig und übt bis heute Funktionen als städtischer Vertreter im Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) aus.

 

Wegen seiner Nebeneinkünfte prüfen inzwischen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld und die MBS die Einhaltung interner Verhaltens- und Informationspflichten. Staatsanwaltschaft und Finanzamt prüfen die Aufnahme von Ermittlungen.

 

Wir wollen klare Regelungen für die Genehmigung und Anzeige von Nebentätigkeiten schaffen, um Interessenkonflikte nftig frühzeitig auszuschließen.

 

Mit dem Antrag soll nftig mehr Transparenz hinsichtlich der Nebentätigkeiten, Funktionen und möglichen Interessenkonflikte von Geschäftsführer*innen städtischer Betriebe hergestellt werden. Es ist kaum einsehbar, warum die Nebentätigkeiten und Funktionen der Geschäftsführer*innen städtischer Betriebe geheim bleiben sollen, während ehrenamtlich tätige Stadtverordnete ihren Arbeitgeber und ihre Tätigkeit in Vereinsvorständen im Internet veröffentlichen. Die Korruptionsgefährdung dürfte in der Geschäftsführung eines städtischen Betriebes kaum niedriger sein, als bei der Ausübung des Stadtverordnetenmandates.

 

 

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