Antrag - 14/SVV/0951

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)      Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Energie und Wasser               Potsdam GmbH (EWP) am 02.05.2012 gemäß Drucksache Nr. 12/SVV/0021               entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.)      Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 10 Abs.               1 des Gesellschaftsvertrages der EWP folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat               der Gesellschaft:

 

-       über die Fraktion DIE LINKE  Herr Rolf Kutzmutz              Herr Dr. H.-J. Scharfenberg

      (2 Sitze)

-       über die Fraktion SPD            Herr Mike Schubert        Herr Nico Marquardt

          (2 Sitze)

-       über die Fraktion CDU/ANW                                                    Herr Günter Anger

          (1 Sitz)

-       über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                Herr Andreas Walter

          (1 Sitz)

-       über die Fraktion DIE aNDERE                                           Frau Katja Zschipke

           (1 Sitz nach Einigung)*

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

-         über die Fraktion DIE LINKE                Herr Stefan Wollenberg, Frau Birgit Müller,

              Frau Dr. Karin Schröter

-         über die Fraktion SPD              Herr Marcel Piest              Herr Claus Wartenberg               

-         über die Fraktion CDU/ANW                        Herr Horst Heinzel

-         über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen    Herr Jens Dörschel

-                      über die Fraktion DIE aNDERE                      Herr Carsten Linke

 

*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP), welche wiederum 65 % der Geschäftsanteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hält. Die Landeshauptstadt Potsdam ist somit mittelbar an der EWP beteiligt. Die weiteren 35 % der Geschäftsanteile an der EWP hält die E.DIS AG.

 

Da sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl geändert und dies Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung hat, beabsichtigt die Fraktion DIE aNDERE die Neubesetzung des Aufsichtsrates der EWP.

 

Der Aufsichtsrat der EWP besteht gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der EWP aus 12 Mitgliedern. Aufsichtsratsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm zu entsendende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam, der Stellvertreter wird von der E.ON AG bestimmt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 02.05.2012 (DS Nr. 12/SVV/0021) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der EWP entsandt. Der amtierende Aufsichtsrat der EWP konstituierte sich daraufhin am 28.08.2012. Entsprechend § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates endet somit erst in 2017. Daher wird in diesem Fall die Neubestellung bis zum Ende der laufenden Amtszeit erfolgen.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sind nun sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der EWP neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE               7 x 14/56 = 1,750              2 Sitze

Fraktion SPD              7 x 13/56 = 1,625              2 Sitze

Fraktion CDU/ANW              7 x 9/56   = 1,125              1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen              7 x 7/56   = 0,875              1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE              7 x 4/56   = 0,500              1 Sitz oder*

Fraktion BürgerBündnis/FDP              7 x 4/56   = 0,500              1 Sitz

 

*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der EWP.

 

§§ 9, 10 des Gesellschaftsvertrages der EWP regeln die Bildung, Zusammensetzung und innere Ordnung des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der EWP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061               Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001               Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278               Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830               Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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