Antrag - 14/SVV/0952

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)           Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH am 07.03.2012 gemäß Drucksache Nr. 12/SVV/0134 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.)           Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion DIE LINKE              Herr Dr. Lutz Henrich              Herr Stefan Wollenberg

          (2 Sitze)

-         über die Fraktion SPD              Frau Hannelore Knoblich              Herr Daniel Keller

          (2 Sitze)

-         über die Fraktion CDU/ANW                                      Herr Clemens Vierig

          (1 Sitz)

-         über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                  Herr Till Heyer-Stuffer

          (1 Sitz)

-         über die Fraktion DIE aNDERE                                 Herr Sandro Szilleweit

              (1 Sitz nach Einigung)*

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

-         über die Fraktion DIE LINKE              Frau Barbara Keller              Herr Sascha Krämer

-         über die Fraktion SPD              Herr Volker Klamke              Herr Marcel Piest

-         über die Fraktion CDU/ANW                                     Herr Hans-Wilhelm Dünn

-         über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                  Frau Julia von La Chevallerie

-         über die Fraktion DIE aNDERE                                  Herr Lutz Boede

 

*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.

 

Da sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl geändert und dies Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung hat, beabsichtigt die Fraktion DIE aNDERE die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a)   Ein vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam entsendetes Mitglied, welches den Vorsitz führt.

 

b)   Ein von der Alleingesellschafterin entsendetes Mitglied, welches den Vorsitzenden/ die Vorsitzende des Aufsichtsrats im Falle dessen/ deren Abwesenheit vertritt.

 

c)   Sieben von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsandte Mitglieder.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 07.03.2012 (DS Nr. 12/SVV/0134) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH entsandt. Der amtierende Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH konstituierte sich daraufhin am 05.06.2012. Entsprechend § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates endet somit erst in 2017. Daher wird in diesem Fall die Neubestellung bis zum Ende der laufenden Amtszeit erfolgen.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun sieben Aufsichtsratsmitglieder neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 


Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE               7 x 14/56 = 1,750              2 Sitze

Fraktion SPD              7 x 13/56 = 1,625              2 Sitze

Fraktion CDU/ANW              7 x 9/56   = 1,125              1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen              7 x 7/56   = 0,875              1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE              7 x 4/56   = 0,500              1 Sitz oder*

Fraktion BürgerBündnis/FDP              7 x 4/56   = 0,500              1 Sitz

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061               Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001               Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278               Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830               Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Loading...