Antrag - 14/SVV/0956

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) am 07.11.2012 gemäß Drucksache Nr. 12/SVV/0023 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der SWP folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion DIE LINKE              Frau Dr. Karin Schröter              Herr Dr. H.-J. Scharfenberg

          (2 Sitze)

-         über die Fraktion SPD              Frau Anke Michalske-Acioglu             

-                                 (2 Sitze)              Frau Birgit Morgenroth

-         über die Fraktion CDU/ANW                            Herr Klaus Rietz

          (1 Sitz)

-         über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen               Frau Karen Sokoll

          (1 Sitz)

-         über die Fraktion BürgerBündnis/FDP                                  Herr Prof. Dr. Otto             

                (1 Sitz nach Einigung)*

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

-         über die Fraktion DIE LINKE              Herr H.-D. Plumbaum              Frau Birgit Müller

-         über die Fraktion SPD                             Frau Sabine Gräf              Herr Mike Schubert

-         über die Fraktion CDU/ANW                                      Herr Matthias Finken

-         über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                  Herr Benjamin Grochowski

-    über die Fraktion BürgerBündnis/FDP                       Herr Wolfhard Kirsch

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).

 

Da sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl geändert und dies Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung hat, beabsichtigt die Fraktion DIE aNDERE die Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWP.

 

Der Aufsichtsrat der SWP besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWP aus 12 Mitgliedern, davon 4 Arbeitnehmervertreter/innen. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam hrt den Vorsitz.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 07.11.2012 (DS Nr. 12/SVV/0023) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der SWP entsandt. Der amtierende Aufsichtsrat der SWP konstituierte sich am 21.06.2013. Entsprechend § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates endet somit erst in 2018. Daher wird in diesem Fall die Neubestellung bis zum Ende der laufenden Amtszeit erfolgen.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sind nun sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der SWP neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE               7 x 14/56 = 1,750              2 Sitze

Fraktion SPD              7 x 13/56 = 1,625              2 Sitze

Fraktion CDU/ANW              7 x 9/56   = 1,125              1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen              7 x 7/56   = 0,875              1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE              7 x 4/56   = 0,500              1 Sitz oder*

Fraktion BürgerBündnis/FDP              7 x 4/56   = 0,500              1 Sitz

 

*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der SWP.

 

§ 9 des Gesellschaftsvertrages der SWP regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der SWP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061               Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001               Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278               Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830               Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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