Antrag - 14/SVV/0958

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)     Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Hans Otto Theater GmbH gemäß Drucksachen Nr.  10/SVV/0735 am 06.10.2010 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.)     Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

ber die Fraktion DIE LINKE              Herr Sascha Krämer              Frau Juliane Nitsche

          (2 Sitze)

ber die Fraktion SPD              Frau Birgit Morgenroth Herr Claus Wartenberg

          (2 Sitze)

ber die Fraktion CDU/ANW                             Frau Ingeborg Praechtel

          (1 Sitz)

ber die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                  Frau Dr. Sophia Rost

          (1 Sitz)

ber die Fraktion BürgerBündnis/FDP              Frau Dr. Carmen Klockow

           (1 Sitz nach Einigung)*

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

ber die Fraktion DIE LINKE              Frau Marta Balzer              Frau Birgit Müller

ber die Fraktion SPD              Frau Babette Reimers              Herr David Kolesnyk

ber die Fraktion CDU/ANW                                      Herr Norbert Mensch

ber die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                               Frau Janny Armbruster

ber die Fraktion BürgerBündnis/FDP                                    Frau Imke Eisenblätter

 

*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der 1993 gegründeten Hans Otto Theater GmbH (HOT).

 

Da sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl geändert und dies Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung hat, beabsichtigt die Fraktion DIE aNDERE die Neubesetzung des Kuratoriums des HOT.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat das HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus folgenden Mitgliedern besteht (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag):

 

a)              der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

 

b)              sieben Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des

§ 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),

 

c)              einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für

Kultur zuständig ist,

 

d)              einem Vertreter des Betriebsrates.

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsandte am 06.10.2010 (Drucksache 10/SVV/0735) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in das Kuratorium des HOT. Das amtierende Kuratorium konstituierte sich am 28.02.2011.

 

Entsprechend § 8 Abs. 2 S. 2 GV endet die Amtszeit des Kuratoriums mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des amtierenden Kuratoriums endet somit in 2016. Daher wird in diesem Fall die Neubestellung bis zum Ende der laufenden Amtszeit erfolgen.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun sieben Kuratoriumsmitglieder neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates (Kuratoriums) sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium für den Rest der Amtszeit zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

 

 

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE                                          7 x 14/56 = 1,750              2 Sitze

Fraktion SPD                                                        7 x 13/56 = 1,625              2 Sitze

Fraktion CDU/ANW                                          7 x 9/56   = 1,125              1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen              7 x 7/56   = 0,875              1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE                            7 x 4/56   = 0,500              1 Sitz oder*

Fraktion BürgerBündnis/FDP              7 x 4/56   = 0,500              1 Sitz

 

*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag des HOT.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages des HOT regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Kuratoriums.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages des HOT von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061               Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001               Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278               Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830               Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern zu beachten.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Loading...