Antrag - 14/SVV/0959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)      Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Entwicklungsträger Potsdam GmbH am 05.03.2014 gemäß Drucksache Nr. 14/SVV/0120 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.)      Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Potsdam GmbH folgende acht Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-          über die Fraktion DIE LINKE   Frau Birgit Müller              Herr Peter Kaminski

          (2 Sitze)

-          über die Fraktion SPD              Herr Claus Wartenberg   Frau Manuela Heise

          (2 Sitze)

-          über die Fraktion CDU/ANW                                      Herr Klaus Rietz

          (1 Sitz)

-          über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                 Herr Prof. Jan Fiebelkorn-Drasen

          (1 Sitz)

-          über die Fraktion DIE aNDERE                                 Herr   Nico Bauer

          (1 Sitz)

-          über die Fraktion BürgerBündnis/FDP                       Frau Dr. Carmen Klockow

          (1 Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

-         über die Fraktion DIE LINKE              Herr Stefan Matz              Herr Ralf Jäkel

-         über die Fraktion SPD              Herr Pete Heuer              Frau Babette Reimers

-         über die Fraktion CDU/ANW                                      Herr Matthias Finken

-         über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                  Frau  Dr. Mechthild Rünger

-         über die Fraktion DIE aNDERE                                  Frau Annina Beck

-         über die Fraktion BürgerBündnis/FDP                        Herr Wolfhard Kirsch

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.

 

Da sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl geändert und dies Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung hat, beabsichtigt die Fraktion DIE aNDERE die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Entwicklungsträger Potsdam GmbH.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Potsdam GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a.)      der Oberbürgermeister bzw. ein von ihm betrauter Beschäftigter der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender des Aufsichtsrates

 

b.)     acht Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 05.03.2014 (DS Nr. 14/SVV/0120) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag acht Mitglieder in den Aufsichtsrat der Entwicklungsträger Potsdam GmbH entsandt. Der amtierende Aufsichtsrat der Entwicklungsträger Potsdam GmbH konstituierte sich daraufhin am 10.07.2014. Entsprechend § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates endet somit erst in 2019. Daher wird in diesem Fall die Neubestellung bis zum Ende der laufenden Amtszeit erfolgen.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun acht Aufsichtsratsmitglieder neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die acht von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 


Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE               8 x 14/56 = 2,000              2 Sitze

Fraktion SPD              8 x 13/56 = 1,857              2 Sitz

Fraktion CDU/ANW              8 x 9/56   = 1,286              1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen              8 x 7/56   = 1,000              1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE              8 x 4/56   = 0,571              1 Sitz

Fraktion BürgerBündnis/FDP              8 x 4/56   = 0,571              1 Sitz

 

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Potsdam GmbH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Potsdam GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061               Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001               Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278               Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830               Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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