Beschlussvorlage - 14/SVV/0977

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Berufung eines neuen Kuratoriums der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“

 

Dem Kuratorium gehören an:

 

1.               die für Soziales zuständige Beigeordnete, Frau Elona Müller-Preinesberger als Vorsitzende,

 

2. die für Soziales zuständige Fachbereichsleiterin, Frau Anke Latacz-Blume,

 

3. zwei durch den Seniorenbeirat zu benennende Mitglieder:

              -              Herr Josef H. Mayer

              -              Herr Wolfgang Puschmann

 

4. drei aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagene Mitglieder:

              -              Fraktion DIE LINKE:                            Frau Dr. Sigrid Müller

              -              Fraktion SPD:                                          Frau Birgit Morgenroth

-              Fraktion CDU/ANW:                            Herr Hans Wilhelm Dünn

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 5 der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ vom 03.12.2008 beruft die Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Stiftungszweckes ein Kuratorium. Die sieben ehrenamtlichen Mitglieder werden auf Vorschlag der Verwaltung für die Dauer von jeweils fünf Jahren berufen.

 

Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung gehören dem Kuratorium drei aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagene Mitglieder an.

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf ist bei der Wahl von Gremien, für die (auch) die Gemeindevertretung Mitglieder zu bestellen oder vorzuschlagen hat, für die Sitzverteilung folgendes Verfahren vorgesehen:

Die Zahl der Sitze wird mit der Zahl der Mitglieder der Fraktion vervielfacht und durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktionen geteilt. Jede Fraktion erhält zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Die weiteren Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen zu verteilen.

 

Die Gremienbesetzung erfolgt daher nach folgender Formel:

 

Sitze einer Fraktion = Zahl der im Gremium zu besetzenden Sitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion geteilt durch die Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Bei Anwendung des  § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich daher folgende Sitzverteilung für die seitens der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagenden Mitglieder des Kuratoriums:

 

DIE LINKE                                                                                    3 x 14 / 56 =              0,75              1 Sitz

SPD                                                                                                  3 x 13 / 56 =              0,70              1 Sitz

CDU/ANW                                                                                    3 9 / 56 =              0,48              1 Sitz

 

 

Die bisherigen Mitglieder des Kuratoriums wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 10/SVV/0765 vom 06.10.2010 in ihre Funktion berufen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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