Beschlussvorlage - 14/SVV/0808

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 93 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss über die Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam wie folgt:

 

a)      aus den Vorschlägen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 1 der Betriebssatzung folgende Mitglieder gewählt:

 

über die Fraktion DIE LINKE

als Mitglieder                                                             als Stellvertreter

1. Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg                     1. Herr Ralf Jäkel

2. Herr Peter Kaminski                                              2. Frau Barbara Keller

                                                                                  (jeder Vertreter kann jedes Mitglied vertreten)

 

über die Fraktion der SPD

als Mitglieder                                                             als Stellvertreter

1. Herr Marcel Piest                                                  1. Frau Anke Michalske-Acioglu

2. Herr Volker Klamke                                               2. Frau Birgit Morgenroth

                                                                                  (jeder Vertreter kann jedes Mitglied vertreten)

 

über die Fraktion CDU / ANW

als Mitglieder                                                             als Stellvertreter

1. Herr Lars Eichert                                                   1. Herr Günther Anger

 

über die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

als Mitglieder                                                             als Stellvertreter

1. Ingeborg Naundorf                                                1. Saskia Hüneke

 

 

über die Fraktion Bürgerbündnis / FDP

als Mitglieder               als Stellvertreter

1. Herr Wolfhard Kirsch              1. Herr Johannes von der Osten-Sacken

 

 

 

über die Fraktion die aNDERE

als Mitglieder                             als Stellvertreter

1. Herr Lutz Boede                            1. Herr Carsten Linke

                            2. Herr René Kulke

                            3. Frau Jenny Pöller

(Die Stellvertretung erfolgt in der

angegebenen Reihenfolge)

 

 

b)      auf Vorschlag des Oberbürgermeisters werden gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 der Betriebssatzung folgende sachkundigen Einwohner gewählt:

 

1. Herr RA Dr. Wilfried Ruppert

2. Herr Ernst Dienst

 

 

c)      Die Beschäftigten des Eigenbetriebes haben im Rahmen einer Vollversammlung am 21.08.2014 folgende Vorschläge für die Beschäftigtenvertreter bestimmt:

 

 

  1. Petra Hesse                            Arbeitsgruppenleiterin                                          39 Stimmen
  2. Jan Adler                            Sachbearbeiter Immobilienverwaltung              31 Stimmen
  3. Gerald Haprich              Arbeitsgruppenleiter                                                        25 Stimmen
  4. Maik Dudzak                            Investitionscontroller                                                        23 Stimmen
  5. Olaf Hesse                            Projektleiter                                                                      22 Stimmen
  6. Holger Fischer              Technischer Sachbearbeiter                                          19 Stimmen
  7. Sebastian Duhm              Sachbearbeiter Immobilienverwaltung              17 Stimmen
  8. Andreas Winter              Teamleiter Schulhausmeister                            17 Stimmen

 

Gemäß § 93 Abs. 2 BbgKVerf werden die Beschäftigtenvertreter durch die Stadtverordneten­versammlung durch offenen Wahlbeschluss aus dem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes gewählt. Die Reihenfolge auf der Liste ist geordnet nach der Anzahl der für die Kandidaten abgegebenen Stimmen. Die Stadtverordnetenversammlung ist jedoch nicht an die Reihenfolge der Vorschläge gebunden.

 

Es wird empfohlen, dass aus der Vorschlagsliste die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen als Mitglieder des Werksausschusses und die beiden nachfolgenden Kandidaten als stellvertretende Mitglieder gewählt werden, wobei jeder Vertreter jedes Mitglied vertreten kann.

 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

 

1. Rechtliche Grundlage

 

Gemäß § 5 Abs. der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) besteht der Werksausschuss aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, davon

 

  1. acht Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geltenden Verfahren zu benennen sind,
  2. zwei sachkundige Einwohner, die auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen sind und
  3. zwei Vertreter der Beschäftigten des Eigenbetriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Vorschriften über das Verfahren zur Benennung von Beschäftigtenkandidaten für Werksausschüsse von Eigenbetrieben aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes gewählt werden.

 

Die Besetzung ergibt sich aus § 93 Abs. 2 i. V. m. §§41, 43 BbgKVerf sowie § 8 EigV.

 

2. Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern

 

Neben den Mitgliedern kann analog zu § 41 Abs. 3 BbgKVerf für jedes Mitglied des Werksausschusses, außer den sachkundigen Einwohnern, einen oder mehrere Vertreter bestimmt werden. Die Fraktionen können bestimmen, dass sich Vertreter untereinander vertreten.

 

 

3. Sitzverteilung

 

Die Besetzung der seitens der Landeshauptstadt Potsdam für den Werksausschuss zu stellenden acht Mitglieder erfolgt nach § 5 Abs. 1 Ziff. 1 der Betriebssatzung entsprechend § 41 Abs. 2 BbgKVerf :

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                                    Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Demnach ergibt sich folgende Sitzverteilung:

 

Fraktion DIE LINKE                                                        =8*14/56 = 2,00              2 Sitze

Fraktion SPD                                                                      =8*13/56 = 1,86              2 Sitze

Fraktion CDU/ANW                                                        =8*9/56   = 1,29              1 Sitz

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen                            =8*7/56   = 1,00              1 Sitz

Fraktion Die ANDERE                                          =8*4/56   = 0,57              1 Sitz

Fraktion Bürgerbündnis / FDP                            =8*4/56   = 0,57              1 Sitz

Fraktion AfD                                                                      =8*3/56   = 0,42              0 Sitze

Fraktion Potsdamer Demokraten,

BVB Freie Wähler                                                        =8*2/56   = 0,29              0 Sitze

 

 

 

4 Benennung von Herrn RA Dr. Ruppert und Herrn Ernst Dienst als sachkundige Einwohner

 

Herr RA Dr. Ruppert ist seit 2005 als sachkundiger Einwohner Mitglied des Werksausschusses. Er ist als selbständiger Rechtsanwalt tätig und hat langjährige Erfahrungen auf kommunalem Gebiet. Von 1990 bis 1996 war er Stadtverordneter der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam. In den letzten Jahren war Herr RA Dr. Ruppert Mitglied des Verwaltungsrates der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.

 

Ernst Dienst war bis zum 31.12.2013 17 Jahre im Vorstand der Mittelbrandenburgischen Sparkasse tätig und hat langjährige Erfahrung in der kommunalen Arbeit. Er war unter anderem von 2001 bis 2003 und 2004 bis 2007 als sachkundiger Einwohner im Finanzausschuss der Landeshauptstadt Potsdam. Von 2000 bis 2013 war er Mitglied im Aufsichtsrat Sanierungsträger Potsdam GmbH, von 2004 bis 2013 im Aufsichtsrat des Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH und von 2007 bis 2014 im Aufsichtsrat der Pro Potsdam GmbH. Herr Dienst hat umfassende Erfahrungen und Kenntnisse in der Finanz- und Immobilienwirtschaft.

 

 

5. Benennung der Beschäftigtenvertreter

 

Die Beschäftigtenvertreter werden gemäß § 93 Abs. 2 BbgKVerf durch die Stadtverordneten­versammlung aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes gewählt. Die Liste soll mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden Mitglieder und Stellvertreter enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung ist an die Reihenfolge der Vorschläge nicht gebunden. Die Liste liegt als Anlage zu dieser Vorlage bei.

 

Die Beschäftigten des Eigenbetriebes haben im Rahmen einer Vollversammlung am 21.08.2014 die Vorschläge für die Beschäftigtenvertreter bestimmt. Die Reihenfolge auf der Liste ist geordnet nach der Anzahl der für die Kandidaten abgegebenen Stimmen. Die beiden Erstplatzierten auf der Vorschlagsliste werden als Mitglieder und die dritt- bzw. viertplatzierten Kandidaten als Stellvertreter vorgeschlagen.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...