Antrag - 14/SVV/0965

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Rahmenverträge zur Bereitstellung von gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, mit gemeinnützigen Vereinen/Trägern der Landehauptstadt zu schließen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Menschen, die zu uns geflüchtet sind, hoffen hier Schutz zu finden vor Krieg, Hunger und Armut. Unser Anspruch geht dahin, auch diesen Menschen für die Dauer ihres Hierseins ein menschenwürdiges Leben bei uns zu ermöglichen. Flüchtlinge müssen ankommen, sich orientierten und ihre weitere Bleibe planen und gestalten können.

Die Flüchtlinge, die für mehrere Monate bis Jahre bleiben, brauchen eine Phase der Orientierung in der neuen Heimat. (Zusammen)Arbeit ist ein guter Weg, um eine Integration zu ermöglichen. Wir wollen Flüchtlingen - unabhängig vom aktuellen Bleiberecht - gemeinnützige Arbeit in Kombination mit Sprachtraining anbieten. Damit heißen wir sie in unserem Alltag und in unserer Mitte willkommen und geben ihnen eine erste Orientierung und Aufgabe. Mit dem - über das angebotene Maß hinausgehende - Sprachtraining schaffen wir Verständnis für die erst einmal fremde neue Umgebung und eröffnen Chancen der Integration. Mit dem Angebot gemeinnützige Arbeit zu leisten eröffnen wir die Möglichkeit, wertgeschätzt für die Allgemeinheit tätig zu werden, nicht passiver Leistungsempfänger zu bleiben und aktiv in Kontakt mit Menschen zu kommen und dabei sprachliche Kompetenz zu entwickeln.

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