Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0871

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Laut  Klassifizierung des Gesamtstraßennetzes der Landeshauptstadt Potsdam nach RAS-N (Richtlinie für die Anlage von Straßen Netz, Teil: Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes) ist die Templiner Straße eine Hauptsammelstraße der Kategorie B IV, d. h. anbaufreie Straße im Vorfeld und innerhalb bebauter Gebiete mit maßgebender Verbindungsfunktion.

Das entspricht der Kategorie LS IV der neuen Richtlinie RIN (Richtlinie für integrierte Netzgestaltung). Die unter a) c) aufgeführten Bezeichnungen sind sinngemäß übertragbar, so dass die Templiner Straße dem Punkt c) verkehrswichtige zwischenörtliche Straße zugeordnet wird.

 

Die Voraussetzung einer Förderung der Maßnahme ist die Einstellung der erforderlichen Eigenmittel im Investitionshaushalt. Dies wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015/16 geprüft. Des Weiteren werden Gespräche mit der Gemeinde Schwielowsee über eine angemessene Beteiligung an den notwendigen Eigenmitteln geführt.

Das Gespräch des Oberbürgermeisters mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Schwielowsee, Frau Hoppe, soll in den nächsten zwei Monaten stattfinden.

 

Im Potsdamer Straßennetz sind neben der Templiner Straße die folgenden Straßen- und Brückenbaumaßnahmen mittelfristig mit einer hohen Priorität umzusetzen:

 

- Umbau Leipziger Dreieck (Bundestraße 2)

- Erneuerung Horstweg inklusive Nuthebrücke

 

Diese Maßnahmen werden ebenfalls auf eine Förderfähigkeit geprüft werden.

 

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Erläuterung

 

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