Beschlussvorlage - 14/SVV/0999

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bewerbung der Landeshauptstadt Potsdam zur Landesgartenschau (LAGA) 2019 im ländlichen Raum Potsdams wird nicht angestrebt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine fachübergreifende, umsetzungsorientierte Strategieplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort zu erarbeiten. Diese soll auf bereits bestehenden Planungen und Konzepten aufbauen und auf die bestmögliche Ausnutzung der speziellen Fördermöglichkeiten, insbesondere der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds, abzielen sowie in den Prozess einer strategischen Gesamtplanung der Landeshauptstadt Potsdam eingebettet sein.

 

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die vorgelegte Beschlussempfehlung ist Ergebnis der Prüfung gemäß DS 14/SVV/0139 „LAGA 2019 im ländlichen Raum von Potsdam“.

1           Beteiligungsverfahren

Zur Prüfung möglicher Standorte für die Durchführung einer Landesgartenschau im ländlichen Raum von Potsdam sind schon im Vorfeld der Beschlussfassung zu DS 14/SVV/0139 verwaltungsinterne Arbeitsgespräche unter Federführung des Bereiches Stadtentwicklung durchgeführt worden. Bei den folgenden fachbereichsübergreifenden Beratungen sind auch Mitarbeiter einbezogen worden, die mit dem Projekt der Bundesgartenschau 2001 betraut waren.

 

Die Ortsbeiräte und Vertreter der örtlichen Fachverbände wurden im Rahmen eines Werkstattgesprächs am 04.09.2014 einbezogen, das Thema einer möglichen LAGA-Bewerbung wurde zwischen allen Beteiligten grundlegend erörtert. Dabei wurden u.a. auch Aspekte der verkehrlichen Erschließung, der Einbindung in bestehende Planungen und Konzepte sowie der Nutzung von Fördermöglichkeiten diskutiert.

2           Geprüfte Standorte

Als mögliche Standorte für eine Landesgartenschau wurden die Standorte Marquardt und Krampnitz näher geprüft. Die Argumente zu den einzelnen Standorten sind in der Anlage 1 dargestellt. Im Fazit würde eine Landesgartenschau in Krampnitz einen erheblichen Eingriff in Zeitplanung und Konzept der Entwicklungsmaßnahme bedeuten. In Marquardt gäbe es zwar Spielraum für eine Gartenschau, aber die positiven Effekte für die Ortsentwicklung werden als eher gering eingeschätzt. Die Qualifizierung des Bahnhofes kann und sollte auch ohne LAGA erfolgen. Die Möglichkeiten eines dezentralen LAGA-Konzeptes wurden erörtert, in jedem Fall würde aber ein zentrales Gelände benötigt. Satzkorn wurde als dritter möglicher LAGA-Standort diskutiert. Aufgrund der Nutzungsstruktur (Lärmimmissionen durch Gewerbe) und die offenen Frage der Nachnutzung einer großen Parkanlage in dieser Lage ist dieser Standort kaum geeignet.

3           Positive Wirkungen einer Landesgartenschau 2019

Die Landesgartenschau 2019rde den ländlichen Raum von Potsdam grundsätzlich stärker in den Fokus der Potsdamer Stadtentwicklung cken und für die nächsten Jahre einen deutlichen Investitionsschwerpunkt im Potsdamer Norden setzen.  Viele Ideen und Projekte ließen sich im Rahmen eines übergreifenden LAGA-Konzeptes verwirklichen. Nachhaltige Effektennten im Hinblick auf die ländliche Entwicklung und die Vernetzung der Ortsteile mit der Kernstadt und dem Potsdamer Umland erzielt werden. Es wird eingeschätzt, dass eine LAGA insbesondere den Tourismus, auch über den Event hinaus, fördern würde.

 

4           Risiken einer Landesgartenschau 2019

Gegen die Durchführung einer Landesgartenschau sprechen vor allem die erheblichen Kosten, die damit verbunden wären. Die Durchführung einer LAGA würde in Abhängigkeit vom jeweiligen Standort und Konzept Investitionskosten in Höhe von ca. 10 20 Mio. EUR und Durchführungskosten in Höhe von ca.  5 10 Mio. EUR hervorrufen.

 

Die hohen Kosten und der enge Zeitrahmen einer LAGA 2019 werden kritisch beurteilt. Eine Landesgartenschau wäre mit einem erheblichen finanziellen Aufwand der Stadt verbunden, zwingend auch mit einer Umschichtung von Fördermitteln. Eine Landes- oder Bundesgartenschau ist für eine Kommune nur leistbar, wenn für mehrere Jahre alle verfügbaren Fördermöglichkeiten (z.B. Städtebauförderung, europäische Förderprogramme) und die entsprechende Kofinanzierung auf diese Maßnahme fokussiert werden. Sowohl Fördermittel als auch Kofinanzierung sind in Potsdam aber bereits für andere Investitionsschwerpunkte eingeplant, z.B. in der Potsdamer Mitte oder in anderen Sanierungsgebieten, wo Fortführung und Abschluss der Maßnahmen auch den gesetzlichen Vorgaben der Zügigkeit des Verfahrens entsprechen müssen. Die nötigen finanziellen Reserven werden auch aufgrund weiterer zwingender Investitionen - z.B. bei der Schulentwicklung - nicht gesehen.

 

Falls entgegen der Beschlussempfehlung die Bewerbungr eine LAGA 2019 angestrebt wird, wären bereits im ersten Halbjahr 2015 Planungskosten in Höhe von 50-80 TEUR zu veranschlagen. Diese Mittel sind nicht in der Haushaltsplanung vorgesehen. Zudem wäre zusätzliches Personal im Umfang von mindestens einer Vollzeitstelle (mind. TVöD 11) r ca. 6 Monate notwendig; dieses ist nicht geplant. Der Unterschied zum in Punkt 6 vorgeschlagenen Strategiekonzept liegt neben der anderen Fokussierung vor allem in der Zeitplanung der LAGA (etwa ein halbes Jahr für Bewerbung) im Vergleich zu zwei Jahren für die Strategieplanung; dieses ermöglicht auch einen anderen Personaleinsatz.

Im Vergleich zu vielen anderen Brandenburger Kommunen hat Potsdam gute Chancen, in den nächsten Jahren von Programmen der Städtebauförderung, europäischen Förderprogrammen, der Wohnraumförderung u.a. zu profitieren. Der Verzicht der Landeshauptstadt auf eine Bewerbung zur Landesgartenschau könnte daher auch ein positives Signal an die Kommunen im Land sein.

5           Fazit und Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Nach Abschluss der Prüfung wird deutlich, dass eine Bewerbung der Stadt um die Durchführung der Landesgartenschau 2019 zwar grundsätzlich möglich, aber mit erheblichem finanziellen Aufwand (Investitions-, Durchführungs- und Folgekosten) und einer aus gesamtstädtischer Sicht eher ungünstigen Verschiebung der bisherigen Schwerpunkte der Stadtentwicklung verbunden wäre.

 

Bei den beiden geprüften Standorten Krampnitz und Marquardt sprechen zwar einige Argumente für eine Landesgartenschau, aber auch gewichtige Argumente dagegen (s. Anlage 1). Auch aus den Diskussionsbeiträgen der Ortsbeiratsvertreter im Werkstattverfahren lässt sich kein einheitliches Votumr oder gegen eine LAGA und ebenso keine eindeutige Standortpräferenz ableiten. Einigkeit besteht lediglich im Hinblick auf die Einschätzung eines besonderen Entwicklungsbedarfs im ländlichen Raum. Hierzu existiert bereits eine Vielzahl an Vorhaben und Projektideen.

 

Die angestrebte nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums von Potsdam kann nach Einschätzung der Verwaltung durch andere Instrumente voraussichtlich ebenso und dazu vor allem auf effizienterem Wege als im Rahmen einer LAGA erreicht werden. Vor dem Hintergrund des engen Zeitplans und im Interesse einer ausgewogenen gesamtstädtischen Entwicklung sollte daher auf eine LAGA-Bewerbung im aktuellen Fall verzichtet werden.

 

Schon die Erfüllung der durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) aufgestellten Teilnahmevoraussetzungen des dem Wettbewerb um die LAGA 2019 vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens ist nach Auffassung der Verwaltung nicht möglich. Gefordert ist bis zum 28.11.2014 (Einreichungsfrist) die ausdrückliche Willenserklärung der Stadtverordneten-versammlung zur Durchführung der LAGA 2019 insbesondere mit Benennung eines Standortes in Innenstadtnähe, Aussagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zu wesentlichen Investitionsvorhaben und deren Finanzierungsquellen (s. Anlage 2).

 

Empfohlen wird hingegen eine LAGA-unabhängige, fachübergreifende und umsetzungsorientierte Strategieplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums, die auf bereits bestehende Planungen und Konzepte aufbaut und auf die bestmögliche Ausnutzung der speziellen Fördermöglichkeiten abzielt, insbesondere der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER). Die Streckung der Konzepterarbeitung auf die Jahre 2015-2016 ermöglicht auch die bessere Einbindung der Akteure vor Ort und des Beauftragten für die neuen Ortsteile.

 

r die Förderperiode 2014-2020 liegt bereits die vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) bestätigte Regionale Entwicklungsstrategie (RES) für die LEADER-Region Havelland vor, an der auch Potsdam mit seinen nördlichen Ortsteilen beteiligt ist. Die im Rahmen der RES formulierten Zielstellungen sind bei künftigen Förderanträgen zu berücksichtigen.

 

r einige Projekte (z.B. im ÖPNV-Bereich oder Radverkehr) wären aber auch andere Förderquellen, z.B. im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes, vorstellbar. r alle Förderprojekte der Kommune ist dann auch eine angemessene Basis an kommunalen Kofinanzierungsmitteln sicherzustellen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

zu 1) keine

 

zu 2) Die externe Bearbeitung einer fachübergreifenden, umsetzungsorientierten Strategieplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums ist mit Planungskosten in Höhe von ca. 50 80 TEUR verbunden. Hierfür wird eine maximale Nutzung von Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds oder anderen Förderprogrammen angestrebt. Die erforderliche Kofinanzierung kann bei einer Bearbeitung im Zeitraum 2015 - 2016 aus Mitteln des GB 4 und der Wirtschaftsförderung anteilig geleistet werden. Die verwaltungsseitige fachliche Begleitung kann in Abhängigkeit vom Aufkommen an anderen vordringlichen Planungsaufgaben voraussichtlich durch vorhandenes Personal bewältigt werden.

 

Über die Realisierung konkreter Maßnahmen, die sich aus der Strategieplanung ergeben, und deren Finanzierung muss jeweils Einzelfall-bezogen entschieden werden.

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Anlagen

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