Beschlussvorlage - 14/SVV/1002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2015“

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

r die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2015

 

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen.

 

Die Vertreter des Handels haben auch im nächsten Jahr wieder verschiedene bekannte und neue Aktionen geplant, die regelmäßig eine große Zahl Besucher in die Stadt locken und beantragen dafür verkaufsoffene Sonntage, um die daraus erwachsenden Versorgungsbedürfnisse der Gäste befriedigen zu können. In der Summe sind es 10 besondere Ereignisse für die eine Sonntagsöffnung beantragt wird. Für das einzelne Geschäft bleibt es dennoch bei maximal 6 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr, wie im Gesetz festgeschrieben.

 

Aus den genannten Gründen gibt es keine Veranlassung, die berechtigten Wünsche der örtlichen Wirtschaft zu reglementieren und es wird hiermit wieder die Freigabe von jeweils 6 Sonntagen nach Stadtgebieten beantragt. Hinzu kommt, dass der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, in Auswertung des “Monitoring Sonntagsöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 26.05.2014 des Sozialwissenschaftlichen Instituts der evangelischen Kirche in Deutschland, zu dem Ergebnis kommt, dass eine gebietsbezogene Anwendung des BbgLöG gesetzeskonform ist. Diese Auffassung vertreten auch der Handelsverband Berlin-Brandenburg und die IHK Potsdam.

 

Da das Land Brandenburg bisher an der Forderung festhält, maximal 6 Sonntage für die gesamte Stadt freizugeben, müssen wir darauf hinweisen, dass die Landeshauptstadt Potsdam wieder per Weisung dazu auffordert werden kann die Freigabe auf 6 Sonntage für das gesamte Stadtgebiet zu begrenzen.

 

 

Zu den traditionellen Veranstaltungen gehören wieder das Tulpenfest, die Antikmeile, der pfermarkt, das Fashion-Festival, das Spielefestival sowie der hmische und Potsdamer Weihnachtsmarkt, aus deren Anlass ein verkaufsoffener Sonntag beantragt wird.

 

Unter Berücksichtigung der Turbulenzen, die im Rahmen ausgefallener Veranstaltungen in 2014 entstanden sind, werden für das Frühjahr 2015 geplante Aktivitäten unter dem Oberbegriff „Osterfest“ zusammengefasst. Sollte beispielsweise, entgegen aktuellen Informationen, das Tulpenfest auch 2015 nicht stattfinden können, muss in diesem Fall nicht wieder die ordnungsbehördliche Verordnung geändert werden. Aufgrund weiterer Veranstaltungen, die in der Stadt am gleichen Wochenende geplant sind, werden die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung trotzdem erfüllt.

 

 

 

Osterfest

 

Neben dem Tulpenfest im Holländischen Viertel sind in der Stadt auch andere Aktionen geplant.

 

Das SternCenter Potsdam und die Bahnhofspassagen Potsdam bieten beispielsweise:

 

-            Zahlreiche großflächige Szenarien bestehend aus imposanter Frühlingsbegrünung und zahlreichen mechanischen Hasenfiguren, erzählen den Betrachtern vor unterschiedlichen ZirkusKulissen lustige und unterhaltsame Geschichten

-            Abwechslungsreiches ganztägiges KinderhnenProgramm mit Puppentheater, Musik und Tanzdarbietungen

-            Kinderckerei: Kinder können unter Hilfestellung von Betreuern Plätzchen individuell gestalten

-            KinderschminkStation: Kinder können sich Kinder mit Ihren Lieblingsmotiven professionell schminken lassen

-            Fotoaktionen: Besucher nnen sich vor attraktiver Kulisse fotografieren lassen und erhalten die Fotos anschließend gratis

 

 

Neu in die Verordnung wurden auch die hmischen Tage“ aufgenommen, die der Aktionsgemeinschaft Babelsberg e.V. aufgrund der überaus positiven Resonanz im Jahr 2014 zu einem traditionellen Highlight entwickeln will. Damit koppelt man sich auch bewusst vom Weberfest ab, weil derzeit nicht eingeschätzt werden kann, wie sich die Zukunft des Weberfestes mit dem neuen Veranstalter (EPM Concept Marktveranstaltungen GmbH, Bad Oldesloe) gestalten wird.

 

 

Eine weitere neue Attraktion ist die Erlebnisausstellung „Zeugen der Urzeit“, zu der das Stern-Center Anfang November seine Gäste einlädt.

Die Erlebnisausstellung im SternCenter Potsdam bietet den Potsdamern, Brandenburgern und Berlinern die einzigartige Möglichkeit eines Ausfluges in die Welt urzeitlicher Reptilien. Mit dieser Aktion ist es der ECE gelungen, eine faszinierende und interaktive Erlebnisausstellung zu entwickeln, bei der Kinder wie Erwachsene die Vielfalt der Reptilien auf der Erde mittels Terrarien und weiterer Ausstellungsstücke kennen lernen und über Führungen mit ihnen in Kontakt kommen können. In 20 Terrarien vermitteln z. B. Echsen, Leguane, Agamen, Chamäleon, Geckos, Varane, Riesenspinne, Riesenskorpion, Schlangen, Monsterkrabben, Riesen Tigersalamander dem Besucher einen spannenden Einblick in die Welt der Urzeit. Dieses besondere Ereignis sorgt für Erlebnis, Spaß und Erkenntnisgewinn und findet neben Potsdam nur an wenigen anderen ausgewählten Standorten in Deutschland statt.

 

 

Aufgrund der in den zurückliegenden Jahren gemachten Erfahrungen wird eingeschätzt, dass die genannten Anlässe/Veranstaltungen einen beträchtlichen Besucherstrom, auch auswärtiger Besucher mit sich bringen, so dass eine Öffnung von Verkaufsstellen im benannten Gebiet erforderlich ist, um das Versorgungsbedürfnis der Besucher zu befriedigen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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