Anfrage - 02/SVV/0538
Grunddaten
- Betreff:
-
Ruhender Verkehr in Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
03.07.2002
|
Beschlussvorschlag
In
der Virchowstraße in Babelsberg gibt es große Probleme mit dem ruhenden
Verkehr. Durch zahlreiche parkende Fahrzeuge ist die schmale Straße blockiert.
Das führt zu Behinderungen für die Anwohner. Die Straßenreinigung kann nur
unbefriedigend vollzogen werden. Anwohner kritisieren unlogische Parkverbote
und fordern, die Virchowstraße zur Einbahnstraße zu machen sowie ein
Durchfahrverbot für Lkw und Touristenbusse auszusprechen.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Was
unternimmt die Verwaltung, um die schwierige Verkehrssituation in der
Virchowstraße zu entkrampfen?
Antwort:
Auf Grund massiver Eingaben der Anwohner im Bereich der
Virchowstraße, zwischen der Robert-Koch-Straße und der Karl-Marx-Straße und im
engen Kontakt mit diesen, wurden hier entsprechend den Vorort vorzufinden den
Bedingungen (Krümmebereich, relativ enge Straße, Baumbestände udgl.)
Parkverbote ausgesprochen. Dadurch war zum einen das geordnete Parken möglich
und die aus den Ausfahrten, Tiefgaragen von den Grundstücken kommenden
Fahrzeuge konnten behinderungsfrei die Straße erreichen. In Folge dieser
Maßnahme war hier wieder notwendiger Begegnungsverkehr auch von Last- und
Personenkraftwagen möglich.
In dem übrigen Bereich der Virchowstraße, welche eine relativ
schmale Fahrbahn aufweist und dieser beengte Gesamteindruck auch noch durch in
die Fahrbahn hineinwachsende Straßenbäume gestärkt wird, ist ein
wechselseitiges Parken von Fahrzeugen möglich. Die freizuhaltende Durchfahrbreite
für den fließenden Verkehr wird durch diese Maßnahme stets garantiert. Leider
wird diese Parkordnung nicht von allen Fahrzeugführern befolgt, was
zwangsläufig zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine erhöhte
Kontrolltätigkeit seitens des Außendienstes erforderlich macht. Eine gewünschte
Sperrung der Virchowstraße für eine bestimmte Verkehrsart ist aus rechtlichen
Gründen nicht möglich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält keine
entsprechende Ermächtigungsgrundlage, um hier verkehrseinschränkende Maßnahmen
durchführen zu können. Die Sperrung einer Straße für den LKW-Verkehr wäre z.B.
nur auf Grund mangelnder Standfestigkeit der Fahrbahn bzw. zur Verhütung
außerordentlicher Schäden an der Straße zulässig. Nach Aussagen des
Straßenbaulastträgers ist dies hier nicht gegeben. Ansonsten ist eine Sperrung
nach den Vorschriften des § 45 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift
nicht möglich.
Die Einführung einer Einbahnstraße ist in der Regel dann
erforderlich, wenn die Flüssigkeit des Verkehrs, vor allem auch der
öffentlichen Verkehrsmittel nicht anders aufrechterhalten werden kann. Das ist
in dieser Straße jedoch nicht der Fall. Auf Grund der zahlreich vorhandenen
Grundstückszufahrten würde auch nicht die erhoffte Steigerung der Anzahl von
Parkplätzen im öffentlichen Straßenland erreicht werden, da diese grundsätzlich
freizuhalten sind.
Mit Einbahnstraßen verbunden sind auch immer notwendige
Blockumfahrungen und damit eine deutliche Zunahme von Lärm- und
Abgasemissionen, welche insbesondere die Anwohner in den jeweiligen
Ausfahrtsbereichen massiv beeinträchtigen und in der Folge zu Beschwerden und
Forderungen nach Abänderung führen. Mit Einbahnstraßenregelungen tritt
erfahrungsgemäß auch eine deutliche Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit ein.
Gefährdung des auch hier vorhandenen Schülerverkehrs wären eine
Folge.
Die vorhandenen Straßenbreiten sowie Länge der Virchowstraße
würden auch keine Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung zulassen, was für
diese Verkehrsart bedeutende Umwege nach sich ziehen würde. Verstöße von
Radfahrern gegen die Einbahnstraßenregelung ziehen hier zwangsläufig Unfälle
mit Personenschäden nach sich.
Nach intensiven Kontakten zu Bewohnern der Virchowstraße wird
momentan hier die Einführung einer Tempo-30-Zone geprüft. Eine Umsetzung der
Maßnahmen, voraussichtlich bereits im September / Oktober diesen Jahres
erscheint hier möglich.
Der Bereich Virchowstraße/Robert-Koch-Straße liegt im
Bebauungsplan 45, welcher die bauliche Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten
Bereich vorsieht.
Durch diese Maßnahme werden mittel- bis langfristig alle
Interessen der Anwohner Berücksichtigung finden.