Anfrage - 02/SVV/0538

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Virchowstraße in Babelsberg gibt es große Probleme mit dem ruhenden Verkehr. Durch zahlreiche parkende Fahrzeuge ist die schmale Straße blockiert. Das führt zu Behinderungen für die Anwohner. Die Straßenreinigung kann nur unbefriedigend vollzogen werden. Anwohner kritisieren unlogische Parkverbote und fordern, die Virchowstraße zur Einbahnstraße zu machen sowie ein Durchfahrverbot für Lkw und Touristenbusse auszusprechen.

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was unternimmt die Verwaltung, um die schwierige Verkehrssituation in der Virchowstraße zu entkrampfen?

 

 

 

Antwort:

 

Auf Grund massiver Eingaben der Anwohner im Bereich der Virchowstraße, zwischen der Robert-Koch-Straße und der Karl-Marx-Straße und im engen Kontakt mit diesen, wurden hier entsprechend den Vorort vorzufinden den Bedingungen (Krümmebereich, relativ enge Straße, Baumbestände udgl.) Parkverbote ausgesprochen. Dadurch war zum einen das geordnete Parken möglich und die aus den Ausfahrten, Tiefgaragen von den Grundstücken kommenden Fahrzeuge konnten behinderungsfrei die Straße erreichen. In Folge dieser Maßnahme war hier wieder notwendiger Begegnungsverkehr auch von Last- und Personenkraftwagen möglich.

In dem übrigen Bereich der Virchowstraße, welche eine relativ schmale Fahrbahn aufweist und dieser beengte Gesamteindruck auch noch durch in die Fahrbahn hineinwachsende Straßenbäume gestärkt wird, ist ein wechselseitiges Parken von Fahrzeugen möglich. Die freizuhaltende Durchfahrbreite für den fließenden Verkehr wird durch diese Maßnahme stets garantiert. Leider wird diese Parkordnung nicht von allen Fahrzeugführern befolgt, was zwangsläufig zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine erhöhte Kontrolltätigkeit seitens des Außendienstes erforderlich macht. Eine gewünschte Sperrung der Virchowstraße für eine bestimmte Verkehrsart ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält keine entsprechende Ermächtigungsgrundlage, um hier verkehrseinschränkende Maßnahmen durchführen zu können. Die Sperrung einer Straße für den LKW-Verkehr wäre z.B. nur auf Grund mangelnder Standfestigkeit der Fahrbahn bzw. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße zulässig. Nach Aussagen des Straßenbaulastträgers ist dies hier nicht gegeben. Ansonsten ist eine Sperrung nach den Vorschriften des § 45 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift nicht möglich.

Die Einführung einer Einbahnstraße ist in der Regel dann erforderlich, wenn die Flüssigkeit des Verkehrs, vor allem auch der öffentlichen Verkehrsmittel nicht anders aufrechterhalten werden kann. Das ist in dieser Straße jedoch nicht der Fall. Auf Grund der zahlreich vorhandenen Grundstückszufahrten würde auch nicht die erhoffte Steigerung der Anzahl von Parkplätzen im öffentlichen Straßenland erreicht werden, da diese grundsätzlich freizuhalten sind.   

Mit Einbahnstraßen verbunden sind auch immer notwendige Blockumfahrungen und damit eine deutliche Zunahme von Lärm- und Abgasemissionen, welche insbesondere die Anwohner in den jeweiligen Ausfahrtsbereichen massiv beeinträchtigen und in der Folge zu Beschwerden und Forderungen nach Abänderung führen. Mit Einbahnstraßenregelungen tritt erfahrungsgemäß auch eine deutliche Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit ein.

Gefährdung des auch hier vorhandenen Schülerverkehrs wären eine Folge.

 

Die vorhandenen Straßenbreiten sowie Länge der Virchowstraße würden auch keine Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung zulassen, was für diese Verkehrsart bedeutende Umwege nach sich ziehen würde. Verstöße von Radfahrern gegen die Einbahnstraßenregelung ziehen hier zwangsläufig Unfälle mit Personenschäden nach sich.

 

Nach intensiven Kontakten zu Bewohnern der Virchowstraße wird momentan hier die Einführung einer Tempo-30-Zone geprüft. Eine Umsetzung der Maßnahmen, voraussichtlich bereits im September / Oktober diesen Jahres erscheint hier möglich.

Der Bereich Virchowstraße/Robert-Koch-Straße liegt im Bebauungsplan 45, welcher die bauliche Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich vorsieht.

Durch diese Maßnahme werden mittel- bis langfristig alle Interessen der Anwohner Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

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