Anfrage - 02/SVV/0537
Grunddaten
- Betreff:
-
Haus Am Bassin Nr. 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Saskia Hüneke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
03.07.2002
|
Beschlussvorschlag
Wie wird
über die Nutzung des Hauses Am Bassin Nr. 3 entschieden, wenn der von der
Verwaltung avisierte Ausgleich durch 100% Wohnen in der Nr. 5 nicht erfüllt
werden kann?
Antwort:
Anfrage: Wie wird über die Nutzung des Hauses Am Bassin 3
entschieden, wenn der von der Verwaltung avisierte Ausgleich durch 100 % Wohnen
in der Nr. 5 nicht erfüllt werden kann?
Der Eigentümer des Hauses am Bassin 5 hat zum Vorschlag der
Verwaltung Stellung genommen. Er will sich in der Nutzung seines Hauses nicht
über eine Verknüpfung mit dem Haus Am Bassin 3 binden lassen. Es wurden ihm von
der Stadt Potsdam Städtebaufördermittel angeboten, wenn er für zehn Jahre eine
Bindung der Nutzung für das Haus Am Basin 5 gewährleistet. Dieses Angebot wurde
nicht angenommen.
Der Eigentümer des Hauses Am Bassin 3 hat auf den Vorschlag der
Stadtverwaltung nicht reagiert. In sofern ist die Möglichkeit des Ausgleichs
als gescheitert anzusehen.
Im weiteren Verfahren gibt es folgende 3 Optionen:
- Prüfung der
Möglichkeit, zu einer rechtsstaatlich legitimierten Einzelfallentscheidung zu
kommen, ohne die Grundregelung zur Stabilisierung
der Wohnnutzung in Frage zu stellen,
- Änderung der
Sanierungsziele durch Ergänzung des Katalogs der Ausnahmen von einer 50%tigen
Wohnnutzung oder
- Versagung der
100%tigen Umnutzung im Haus Am Bassin 3 und Erarbeitung eines
Sanierungskonzeptes, dass gemäß der derzeitigen Sanierungsziele
und auch der Lagequalitäten eine Wohnnutzung in den Obergeschossen
beinhaltet.
Diese Möglichkeiten werden im Zusammenhang mit dem noch
zustellenden Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung abzuwägen - und
gegebenenfalls (Optionen 1 und 2) auch einem politischen Votum zuzuführen sein.
Die Verwaltung versichert ein hochgradiges Interesse, das
Fontanearchiv am Standort zu erhalten. Dadurch ist eine Belebung – auch in den
Abendstunden - durch den zu erwartenden Besucherverkehr und der damit
verbundenen öffentlichen Nutzung zu erwarten.
Das Fontanearchiv stellt auch einen Imagefaktor in der Stadt dar,
der nicht zu unterschätzen ist.