Beschlussvorlage - 14/SVV/0972
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 36-1 "Speicherstadt / Leipziger Straße", Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.11.2014
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03.12.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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20.11.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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25.11.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-1 “Speicherstadt / Leipziger Straße“ entschieden (siehe Anlagen 3A und 3B).
- Der Bebauungsplan Nr. 36-1 “Speicherstadt / Leipziger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt / Leipziger Straße“ den Satzungsbeschluss zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Anlage 1: Pflichtanlage finanzielle Auswirkungen (4 Seiten)
Anlage 2 Kurzeinführung der Beschlussvorlage (2 Seiten)
Anlage 3A Abwägungsvorschlag Behörden (31 Seiten)
Anlage 3B Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit (7 Seiten)
Anlage 4 Bebauungsplan (1 Plan)
Anlage 5 Begründung (153 Seiten)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die Höhe der Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
öffentliche Grünfläche
„Ufergrünzug Promenade“ ca. 430.000 €
Kosten für den Grunderwerb fallen nicht an. Die anteiligen Investitionskosten für den Neubau oder die Erweiterung von Kindertagesstätten ("Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung" (DS 12/SVV/0703) wird die Eigentümerin als Verpflichtung in die Grundstückskaufverträge übernehmen.
Folgekosten
Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Instandhaltung öffentlicher
Erschließungsanlagen ca. 9.000 €/ jährl.
Pflege öffentlicher Grün-
flächen ca. 4.400 €/ jährl.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich ab 2020.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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182,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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43,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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964,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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21,4 kB
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