Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0944

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Darstellung der Flächen der Landeshauptstadt, die potenziell für den Neubau, als Ersatzstandort bzw. r die Erweiterung größerer Sportplätze bzw. Sporthallen geeignet sind mit unterschiedlichen Konkretisierungsständen. Die Gesamtanlage des Sportstandortes Luftschiffhafen wird hier nicht betrachtet, da es dort eigene Konzepte gibt.

 

 

Die Flächen werden in drei Kategorien unterteilt:

 

1.              Projekte in Umsetzung / Konkrete Planung (12 Flächen)

 

2.              Potenzialflächen mit Vorplanungen (4 Flächen)

 

3.              Potenzialflächen ohne Vorplanungen (4 Flächen)

 

Zu1. Projekte in Umsetzung / Konkrete Planung (12 Flächen)

 

Dargestellt sind zukünftige Sportflächen, die im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes geplant sind, diese können in der Regel auch über den Schulsport hinaus genutzt werden. Die Sicherung erfolgt bei vielen Flächen über die Schulentwicklungs-planung. Auf dem Weg zur Realisierung der Vorhaben wurden in einigen Fällen bereits die nötigen planungsrechtlichen Schritte (Bebauungsplan-Erstellung oder –Änderung, FNP-Änderung etc.) angestoßen.

 

Zu 2. Potenzialflächen mit Vorplanungen (4 Flächen)

 

In diese Kategorie fallen vier Flächen, die prinzipiell für Sportflächen geeignet sein könnten. Hier ist eine weitere Konkretisierung nötig, z.B. Art der Sportanlage, mögliche Konflikte und nachfolgend entsprechende Planungsschritte (z.B. Bauleitplanung). Die entsprechenden Planungsschritte müssen zudem finanziell gesichert werden. Zwei der Flächen werden als Ersatzstandorte für die Entwicklung des Standortes Neues Palais diskutiert.

 

Zu 3. Potenzialflächen, bisher ohne Vorplanung (4 Flächen)

 

Bei diesen vier Flächen ist eine Nutzung als Sportfläche vorstellbar, sie ist aber bisher nicht planerisch gesichert. Zum Teil gibt es konkurrierende Nutzungen oder Eigentümerinteressen.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Aus der Vorlage ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Dieses ändert sich jedoch, wenn konkrete Planungsschritte sowie die Realisierung von Vorhaben beschlossen werden.

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Anlagen

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