Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0861

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Parkplatzsituation im Quartier Bernhard-Kellermann-Straße war Thema des Wohnungspolitischen Ratschlages des Oberbürgermeisters mit den Stadtspuren (Potsdamer Wohnungsgenossenschaften, ProPotsdam, Studentenwerk) am 03. April 2014.

Im Ergebnis prüfen die drei Genossenschaften gemeinsam mit der Stadt, ob im Quartier geeignete Flächen zur Schaffung von Mieterparkplätzen vorhanden sind und mit welchen Voraussetzungen hier durch die Genossenschaften zusätzliche Parkplätze geschaffen werden können.

Bereits fhzeitig konnte festgestellt werden, dass die Flächen nicht ausreichen, um allen Mietern das Parken in direkter Nähe zur Wohnung zu ermöglichen. Trotzdem soll durch einige zusätzliche Stellplätze die Situation z.B. für mobilitätseingeschränkte Mieter verbessert werden.

 

Auf der Grundlage eines Ortstermins am 03.07.2014, an dem Vertreter von Politik, Verwaltung, Wohnungsgesellschaften und betroffenen Bürgern teilnahmen, wurden zwei Flächen im Bereich der südlichen Bernhard-Kellermann-Straße als potentielle Parkplatzflächen bestimmt. Dabei handelt es sich um eine Fläche auf dem Grundstück der WG „Karl Marx“ und um eine Fläche süstlich der Bernhard-Kellermann-Straße im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam.

 

r die Fläche der Stadt Potsdam wurden von der Stadtverwaltung mehrere Varianten zur Herstellung von zusätzlichen Stellplätzen betrachtet.

Im Ergebnis wird eine Variante favorisiert, welche die Herstellung von bis zu zwölf Stellplätzen stlich der Bernhard-Kellermann-Straße ermöglicht. Diese könnten durch eine Schrankenanlage vor einer Fremdnutzung gesichert werden.

Dazu ist der Verkauf der Fläche der Landeshauptstadt Potsdam an eine Wohnungsgesellschaft vorgesehen. Diese nnte dann die neue Stellplatzanlage baulich herrichten.

Im öffentlichen Straßenraum entfällt ein Stellplatz am Fahrbahnrand für die Zufahrt zum Parkplatz, d.h. gegenüber dem Bestand werden elf zusätzliche Stellplätze geschaffen.

Der Umnutzung der Grünfläche als Parkfläche stehen keine planungsrechtlichen Belange entgegen. Jetzt müssen die Verkaufsmodalitäten für das Grundstück geprüft werden.

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Erläuterung

 

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Anlagen

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