Beschlussvorlage - 02/SVV/0551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ausbaumaßnahme in der Geschwister-Scholl-Str. (Abschnitt Nansenstr. bis Schafgrabenbrücke) wird trotz mehrheitlicher Ablehnung der Anlieger ab dem 04.07.2002 entsprechend bestätigter Ausführungsplanung durchgeführt.

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Erläuterung

Die vorgesehene Baumaßnahme beinhaltet die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege, der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung sowie die Herstellung beidseitiger Parkstreifen in der Geschwister-Scholl-Straße zwischen der Nansenstraße und der Schafgrabenbrücke im Auftrage der Landeshauptstadt Potsdam. Im Zuge dieser Maßnahme wird der Wasserbetrieb Potsdam den Mischwasserkanal und die Trinkwasserleitungen erneuern.

 

Die Baumaßnahme löst die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus (§§ 1, 2 und § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam vom 24.10.1997 (ABS)). Gemäß § 10 ABS ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, alle Anlieger nach ihrem Einverständnis zum Ausbau zu befragen. Die Anliegerbeteiligung ergab, dass die 42 betroffenen Anlieger sich mehrheitlich gegen den Ausbau ausgesprochen haben (sh. Anlage). Damit muss vor Baubeginn der Stadtverordnetenversammlung dieses Vorhaben noch einmal zur Bestätigung vorgelegt werden.

 

Als Ablehnungsgrund wird mehrheitlich ein Ausbaubedürfnis bestritten. Dem muss jedoch entgegnet werden, dass beim Bau der Geschwister-Scholl-Straße das damalige Verkehrsaufkommen der Konstruktion zugrunde gelegt wurde und diese den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Die Nutzung der Geschwister-Scholl-Straße als Umleitungsstrecke während der Baumaßnahme an der Zeppelinstraße hat diesen Zustand in der Tat verschlechtert, wie eingewendet wird, war aber nicht der Auslöser des jetzigen Zustandes.

 

Trotz der Ablehnung der Anlieger rechtfertigen folgende Gründe im öffentlichen Interesse die Durchführung der Maßnahme:

 

·     Die Nebenanlagen sind ebenfalls verschlissen.

·     Die Schaffung von zusätzlichem Parkraum, bietet den in der Geschwister-Scholl-Straße ansässigen Händlern bessere Bedingungen.

·     Es stehen Fördermittel für die Lärmminderung zur Verfügung. Ein Nichtausführen der Straßenbaumaßnahme würde die Rückzahlung von 167 T€ an den Fördermittelgeber bedeuten.

·     Ein Eingriff in den Straßenkörper ist ohnehin durch die Sanierung der Anlagen des Wasserbetriebes Potsdam unumgänglich.

 

Anlieger                                                                      davon

                          gegen                für                           offen      ohne Befragung

                        Baumaß-         Baumaß.                                  (Zwangsversteigerung)

                         nahme              nahme

 

   45                     19                       13                            12                 3

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für den Ausbau der Geschwister-Scholl-Str. in dem o.g. Abschnitt betragen ca. 986.150,69 EUR. Diese Kosten tragen die Landeshauptstadt  Potsdam, die Wasserbetrieb Potsdam GmbH, der Fördermittelgeber und die Anlieger.

 

Sollte die geplante Baumaßnahme nicht umgesetzt werden, muss die Stadt Potsdam ca. 168,0 TEUR Fördermittel  zurückgeben, da diese nicht auf andere Vorhaben übertragbar sind. Von den Gesamtaufwendungen fließen ca. 250,0 TEUR Straßenausbaubeiträge an die Landeshauptstadt Potsdam nach Abschluss der Maßnahmen zurück.

 

 

Die Gesamtkosten betragen:

 

Ausbau Fahrbahn + Regenentwässerung + Haltestellenkap (Teilauftrag 2002 –Los 1)     =   280.475,03 EUR

Ausbau Gehwege + Parkstreifen                                      (Teilauftrag 2003)                       =   300.998,44 EUR

Summe Straßenbau Los 1 – HhSt. 63000.94058                                                                =   581.473,47 EUR

 

Erneuerung Trinkwasserleitung   Los 2 – HhSt. WBP                                                         =   104.751,19 EUR

Sanierung Mischwasserkanal      Los 2 – HhSt. WBP                                                         =   165.196,99 EUR

Summe Kanalbau Los 2 – HhSt. WBP                                                                                =   269.948,18 EUR

 

Vergabepreis Summe Los1 + 2                                                                                           =   851.421,65 EUR

 

Gesamtkosten Baumaßnahme (inkl. Beleuchtg., Planung)                                                      986.150,70 EUR

 

Fördermittel ILB für Ausbau Fahrbahn                                                                         ./.         167.910,86 EUR

Kosten   WBP                                                                                                              . /.         269.948,18 EUR

Kosten Gleisanlagen   VIP                                                                                            ./.           10.204,60 EUR

Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam                                                                              538.087,06  EUR

 

Refinanzierung durch Straßenausbaubeiträge                                                            ./.   ca.  250.000,00 EUR

(Die Straßenausbaubeiträge werden nach Beendigung der Baumaßnahme im Jahr 2004 erhoben.)

 

 

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