Beschlussvorlage - 02/SVV/0513
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der struktur-planerischen Ausrichtung zur Entwicklung der Fläche zwischen Ludwig-Richter-Straße und Tizianstraße innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 35-1 Nördliche Berliner Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Liebert Tel. 2518
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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03.07.2002
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04.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.08.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.08.2002
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Erläuterung
Anlage
1:
Festlegung
der struktur-planerischen Ausrichtung zur Entwicklung der Fläche zwischen
Ludwig-Richter-Straße und Tizianstraße innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 35-1
„Nördliche Berliner Vorstadt".
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
·
Begründung
(Anlage 1: 3 Seiten); Übersichtspläne (Anlage 2, 3 und 4 mit jeweils 1 Seite)
Zur Vorlage im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen wird eine Projektbroschüre eingereicht (10 Seiten)
Anlass für die Beschlussvorlage
Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 35-1 „Nördliche Berliner
Vorstadt" ist eine zweite öffentliche Auslegung aufgrund eines erheblich
veränderten Entwicklungsdruckes erforderlich.
In diesem Zusammenhang haben sich unterschiedliche
Entwicklungsvorstellungen von Eigentümern, dem Verein Berliner Vorstadt und der
Verwaltung ergeben. Grundlage ist ein Konzept der Eigentümer (Anlage 2), das
vornehmlich in Hinsicht auf die dargestellte Bebauungsdichte auf Ablehnung beim
Verein Berliner Vorstadt gestoßen war. Die Eigentümer hingegen befürchteten,
dass bei einer weiteren durch den Verein Berliner Vorstadt geforderten
Dichtereduzierung die Basis für das Engagement der Investoren nicht mehr
gegeben sei.
Nach mühsam erfolgter Annährung bleibt im Ergebnis das
Herbeiführen einer grundsätzlichen politischen Entscheidung zur weiteren
struktur-planerischen Ausrichtung und zum Vorgehen, um allen Beteiligten auf
der Grundlage eines geltenden Rahmenkonsenses (Konsensfähige Struktur-Variante)
orientierende Sicherheit zu geben.
Konsensfähige
Struktur-Variante (s. Anlage 2):
Die
Variante stellt entsprechend der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes
eine beidseitige Bebauung der Planstraßen dar, die durch Wege und Straßen mit
beidseitiger Bebauung verbunden sind. Dieses grobe Gerüst muss stadtplanerisch
weiterverfolgt, in den Bebauungsplan eingearbeitet und parallel dazu in der
architektonischen Ausprägung qualifiziert und dann vertieft diskutiert werden,
um auch eine qualitative Festlegung zur notwendigen Differenzierung des
Erscheinungsbildes entsprechend der Individualität und Vielfältigkeit
hochwertiger Architekturqualitäten der Berliner Vorstadt zu erreichen. Die
bauliche Dichte muss anhand zu erarbeitender wirtschaftlicher
Machbarkeitsstudien vor dem Hintergrund der o.g. Qualitätsmerkmale ermittelt
werden.
Bedingungen / Auswirkungen auf das B-Planverfahren:
·
Eigentümer
/ Investor übernehmen die Kosten für die erforderliche Anpassung des
Bebauungsplan-Entwurfes 35-1 Nördliche Berliner Vorstadt.
·
Der
Bebauungsplan-Entwurf wird bei der Fortschreibung des Arbeitsprogramms in
Priorität 1 bearbeitet, um eine ungesteuerte Entwicklung zu vermeiden.
·
Die
ersatzweise Schaffung von Kleingartenflächen westlich Kirschallee wird durch
die mit dem VGS vorbehaltlich einer politischen Entscheidung verhandelte
Vertragslösung gesichert.
·
Ergänzend
zu den Regelungen des Bebauungsplanes werden qualitative Parameter,
insbesondere zur Vielfältigkeit der architektonischen Lösungen (keine
Typenwiederholung) gesichert, die einer Satzungsregelung so nicht zugänglich
sind.
·
Regelungen
innerhalb eines städtebaulichen Vertrages sind zur Zielsicherung erforderlich.
Sollte
die konsensfähige Struktur-Variante nicht mehrheitsfähig sein, ergeben sich
nachfolgende Negativ-Varianten:
Negativ-Variante
1 (s. Anlage 3):
Die
Variante orientiert sich an dem planerischen Grundgerüst (Baugrenzen,
Erschließung, Art und Maß der Nutzung) des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 35-1 und verfolgt eine städtebaulich-planerische
Ausrichtung an einer individuellen Vermarktung von Grundstücken unabhängig von
der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und eines Vermarktungspartners.
Notwendige Rahmenbedingungen zur städtebaulichen Ausformung und zur
gestalterischen Qualität werden abstrakt und ohne Anknüpfung an konkrete
bauliche Absichten allein durch Satzungsregelungen in Bebauungsplan und
Gestaltungssatzung vorgegeben. Eine Denkmalbereichssatzung wird ergänzend auf
den Weg gebracht.
Bedingungen / Auswirkungen auf das B-Planverfahren:
·
Eine
Finanzierung der Kosten für die erforderliche Anpassung des
Bebauungsplan-Entwurfes 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt" steht mangels
Haushaltsmitteln oder einer privaten Kostenübernahme nicht zur Verfügung.
·
Der
Bebauungsplan-Entwurf wird bei der Fortschreibung des Arbeitsprogramms zunächst
in Priorität 2 verschoben.
·
Die
ersatzweise Schaffung von Kleingartenflächen westlich Kirschallee scheidet
mangels privatem Vertragspartner aus; es bleibt nur entweder die Entscheidung
einer Überplanung ohne Ersatz (Widerspruch zu Kleingarten-Entwicklungskonzept)
oder flächenmäßiger Ersatz durch die Stadt bei Verweis auf eine individuelle
Entschädigungsverhandlung bei Inanspruchnahme der Gärten (Widerspruch zur
bisherigen Linie, dass die Eigentümer, die von der Baulandfestsetzung
profitieren, auch die volle Last der Ersatzlösung zu tragen haben).
·
Ergänzende
qualitative Parameter, insbesondere zur Vielfältigkeit der architektonischen
Lösungen (keine Typenwiederholung), die einer Satzungsregelung so nicht
zugänglich sind, können mangels privatem Vertragspartner nicht gesichert
werden; eine individuelle Grundstücksvermarktung kann nicht erzwungen werden.
Negativ-Variante 2 (s. Anlage 4):
Angesichts
der ohne Mitwirkung der Eigentümer nicht gegebenen Lösung für die ersatzweise
Neuschaffung von Kleingärten ohne Lastenübernahme durch die Stadt werden die
noch bestehenden Kleingartenflächen planungsrechtlich abgesichert und aus der
baulichen Entwicklung ausgeklammert, die verbleibenden, heute brachliegenden
Flächen werden, soweit der Siedlungsstruktur entsprechend möglich, nach den
Maßgaben der Negativ-Variante 1 entwickelt.
Bedingungen / Auswirkungen auf das B-Planverfahren:
·
Eine
Finanzierung der Kosten für die erforderliche Anpassung des
Bebauungsplan-Entwurfes 35-1 Nördliche Berliner Vorstadt steht mangels
Haushaltsmitteln oder einer privaten Kostenübernahme nicht zur Verfügung.
·
Der
Bebauungsplan-Entwurf wird bei der Fortschreibung des Arbeitsprogramms zunächst
in Priorität 2 verschoben.
·
Die
ersatzweise Schaffung von Kleingartenflächen ist nicht erforderlich, der
Konflikt mit den Interessen des VGS wird in dessen Sinn „gelöst",
allerdings um den Preis einer deutlichen Veränderung der städtebaulichen
Grundstruktur (Kompromisse beim Erschließungsgerüst und des Stadtgrundrisses),
die auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gänzlich korrigierbar sind.
·
Ergänzende
qualitative Parameter, insbesondere zur Vielfältigkeit der architektonischen
Lösungen (keine Typenwiederholung), die einer Satzungsregelung so nicht
zugänglich sind, können mangels privatem Vertragspartner nicht gesichert
werden; eine individuelle Grundstücksvermarktung kann nicht erzwungen werden.
Insgesamt
ist festzuhalten, dass bei den Negativ-Varianten 1 und 2 aufgrund der
aufgeschobenen Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes „ungesteuerte"
weitere Veränderungen im Rahmen der Zulässigkeit nach § 34 BauGB nicht
aufgehalten werden können und damit die insbesondere durch den Verein Berliner
Vorstadt als zentrale Forderung formulierte Erhaltung des Gebietscharakters
nicht umgesetzt werden kann.
Empfehlung der Verwaltung
Aus
den dargestellten Szenarien der einzelnen Varianten lässt sich aus
stadtplanerischer Sicht im Zusammenhang mit der Weiterbearbeitung und damit
Einhaltung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 35-1 „Nördliche Berliner
Vorstadt" sowie der Berücksichtigung der Bürgerbelange die konsensfähige
Struktur-Variante als planerisch zukunftsfähig und abwägbar erkennen. Hierbei
sind nochmals folgende Kriterien hervorzuheben:
· Eine geordnete, qualitätvolle und
verträgliche Bebauung ist gesichert.
· Die Steuerung erfolgt über das
finanzierte B-Planverfahren.
· Die Verlagerung der Kleingärten ist
vertraglich einvernehmlich gewährleistet.
· Eine städtebaulich unbefriedigende
Entwicklung nach § 34 BauGB wird verhindert.
· Aufbauend auf dem Konsens zwischen
Investor und Berliner Vorstadtverein können individuelle gebietscharakterliche
architektonische Lösungen erarbeitet und gesichert werden.
Es
wird empfohlen die weitere struktur-planerische Ausrichtung anhand der
konsensfähigen Struktur-Variante
zu beschließen.