Beschlussvorlage - 14/SVV/0972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-1 Speicherstadt / Leipziger Straßeentschieden (siehe Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 36-1 Speicherstadt / Leipziger Straßewird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Bebauungsplan Nr. 36-1 Speicherstadt / Leipziger Straßeden Satzungsbeschluss zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 1:              Pflichtanlage finanzielle Auswirkungen              (4 Seiten)

Anlage 2              Kurzeinführung der Beschlussvorlage              (2 Seiten)

Anlage 3A              Abwägungsvorschlag Behörden              (31 Seiten)

Anlage 3B              Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit              (7 Seiten)

Anlage 4              Bebauungsplan              (1 Plan)

Anlage 5              Begründung              (153 Seiten)

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht  durch einen Dritten übernommen werden. Die Höhe der Realisierungskosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition                     geschätzter Aufwand in                      Finanzierung aus Produktkonto

 

öffentliche Grünfläche

Ufergrünzug Promenade              ca. 430.000

                    

Kosten für den Grunderwerb fallen nicht an. Die anteiligen Investitionskosten für den Neubau oder die Erweiterung von  Kindertagesstätten ("Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung" (DS 12/SVV/0703) wird die Eigentümerin als Verpflichtung in die Grundstückskaufverträge übernehmen.

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in               Finanzierung aus Produktkonto

 

Instandhaltung öffentlicher

Erschließungsanlagen              ca. 9.000 / jährl.             

Pflege öffentlicher Grün-

flächen                 ca. 4.400 / jährl.              

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich ab 2020.

 

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Anlagen

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