Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0561
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.07.2002
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Erläuterung
Mit dem
Beschluss 02/SVV/0439 wurden der Verwaltung zwei Aufträge erteilt:
I. Bis
zur Juli-Sitzung der SVV hat die Verwaltung eine aktualisierte Darstellung des
Interesses
der Stadt am Bestand der Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration
(
GABI) unter Berücksichtigung der Hinweise aus den Prüfvermerken vorzustellen.
II. Der
SVV sind bis September konkrete Regelungen einer für
Vermittlung von
Sozialhilfeempfängern
in den 1. und 2. Arbeitsmarkt
unter bestimmten, in dem o.g.
Beschluss
formulierten Bedingungen vorzulegen.
Mit
dieser Mitteilungsvorlage beantwortet die Verwaltung die unter 1 genannte
Fragestellung und stellt zur Frage 2 Eckpunkte vor, die bis zur
Septembersitzung der SVV inhaltlich untersetzt werden sollen.
I. Aktuelle Darstellung des Interesses der Stadt
Potsdam am Bestand der GABI.
Das
Interesse der Stadt Potsdam ist nicht primär auf den Bestand der GABI GmbH
ausgerichtet. Das wesentliche
Interesse der Stadt liegt in der Realisierung der Vermittlung von sozialhilfebedürftigen
Bürgern in den Arbeitsmarkt. Hierbei sind insbesondere zwei Punkte von
Bedeutung:
1. Die
gesellschaftliche (Re-) Integration der sozialhilfebedürftigen Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Potsdam.
2. Die
Senkung der für die Unterstützung der sozialhilfebedürftigen Bürgerinnen und
Bürger
erforderlichen kommunalen Aufwendungen.
Die
organisatorische bzw. institutionelle
Form, in der das primäre Ziel, die Vermittlung von
sozialhilfebedürftigen Bürgern in Arbeit, erreicht wird, ist zunächst
zweitrangig.
Die durch
die Stadt bisher favorisierte Form der Umsetzung der Aufgabe durch eine
städtische Mehrheitsgesellschaft ist, bundesweit betrachtet, durchaus üblich
und erfolgreich. In der
Bundesrepublik existieren jedoch eine Vielzahl von „Organisationsformen" zur Vermittlung von
Sozialhilfeempfängern in Arbeit, die sich von dem bisher in Potsdam angewandten
Verfahren unterscheiden. Diese sind an die jeweils vor Ort bestehenden
Verhältnisse angepasst und lassen sich nicht ohne Weiteres auf andere
Örtlichkeiten, so z.B. nach Potsdam, übertragen.
Im
September wird die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung eine
Organisationsstruktur für die Vermittlung von Sozialhilfeempfängern vorlegen,
die die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes enthaltenen Hinweise, die in
der Zusammenarbeit mit GABI gesammelten Erfahrungen sowie die Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt.
II.
Eckpunkte zur Neuorganisation der Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in
Arbeit
Die Stadt
Potsdam sieht in der Organisation der Vermittlung von arbeitslosen
Sozialhilfeempfängern in Arbeit eine wesentliche Aufgabe. Vorbehaltlich der
bevorstehenden Regelungen durch die Reform der Bundesanstalt für Arbeit sowie
der Gesetzgebung SGB III und BSHG wird die gegenwärtige Struktur zur
Vermittlung in Arbeit zur Vermittlung neu geordnet.
Die
Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in Arbeit beinhaltet im Wesentlichen zwei Aufgabenfelder:
1. Vermittlung
in den 1. Arbeitsmarkt
2. Vermittlung
in den 2. Arbeitsmarkt ( AsS, ABM, SAM),
Vermittlung mit Lohnkostenzuschuss, Qualifizierung von
Sozialhilfeempfängern,
Gemeinnützige zusätzliche Arbeit (GzA)
1. Vermittlung
in den 1. Arbeitsmarkt
Vor dem
Hintergrund der durch den
SVV-Beschluss 02/SVV/0439 festgelegten Rahmenbedingungen sowie der im Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Hinweise bieten sich für die zukünftige
Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt folgende Eckpunkte an:
- Rückzug
der Stadt als Gesellschafter der GABI durch Übernahme des städtischen Gesellschaftsanteiles
durch die bisherigen Mitgesellschafter
- Etablierung
eines „Profilings" im Bereich Soziales als Steuerungselement
(Zuweisung
der zu vermittelnden Hilfeempfänger an den (die) Dienstleister)
- Vergabe
der Aufgabe „Vermittlung von
Sozialhilfeempfängern ohne Ansprüche
gegenüber
dem Arbeitsamt" an externe
Dienstleister durch ein Ausschreibungsverfahren
(
die GABI (ohne städtische Beteiligung) kann sich hieran beteiligen)
- Sicherung
der Zusammenarbeit mit dem (den) Dienstleister(n) per Vertrag mit zeitlich begrenzter Laufzeit
- Erfolgsabhängige
Finanzierung der oben definierten
Dienstleistung durch eine Prämie
- Qualifizierung
der Statistik - Berichtswesenspflicht.
2. Vermittlung
in den 2. Arbeitsmarkt (intern)
Hier
bieten sich zwei Varianten für Eckpunkte an:
a) Vermittlungen
in den 2. Arbeitsmarkt durch den Bereich Soziales
- Einführung
eines „Profilings" im Bereich Soziales als Steuerungselement
(
Auswahl der für die jeweilige Hilfeform geeigneten Hilfeempfänger)
- Vermittlung
in den 2. Arbeitsmarkt durch die HzA im Bereich Soziales
- Qualifizierung
der Statistik - und Berichtspflicht
b) Vermittlung
in den 2. Arbeitsmarkt durch externe Dienstleister
- Einführung
eines „Profilings" im Bereich Soziales
(
Im Bereich Soziales werden lediglich die Vermittlungen in die GzA originär
bearbeitet.)
- Die
Vermittlung in den 2. Arbeitsmarkt wird ausgeschrieben.
- Externe
Dienstleister verfügen über ein Budget, aus dem AsS-Projekte, ABM- und SAM-Maßnahmen
cofinanziert sowie Lohnkostenzuschüsse finanziert werden.
- Sicherung
der Zusammenarbeit mit dem (den) Dienstleister(n) per Vertrag mit zeitlich begrenzter Laufzeit.
- Vermittlungen
in den 2. Arbeitsmarkt werden erfolgsabhängig honoriert.
- Qualifizierung
der Statistik- und
Berichtspflicht.