Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0561

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Darstellung des Interesses der Stadt am Bestand der Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration (GABI) und die Eckpunkte zur Neuorganisation der Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in Arbeit.

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Erläuterung

Mit dem Beschluss 02/SVV/0439 wurden der Verwaltung zwei Aufträge erteilt:

 

I.          Bis zur Juli-Sitzung der SVV hat die Verwaltung eine aktualisierte Darstellung des

Interesses der Stadt am Bestand der Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration  

            ( GABI) unter Berücksichtigung der Hinweise aus den Prüfvermerken  vorzustellen.   

 

II.          Der SVV sind  bis September  konkrete Regelungen einer für Vermittlung von

Sozialhilfeempfängern in den  1. und 2. Arbeitsmarkt unter bestimmten, in dem o.g.

Beschluss formulierten Bedingungen vorzulegen.       

 

 

Mit dieser Mitteilungsvorlage beantwortet die Verwaltung die unter 1 genannte Fragestellung und stellt zur Frage 2 Eckpunkte vor, die bis zur Septembersitzung der SVV inhaltlich untersetzt werden sollen.

 

 

I. Aktuelle Darstellung des Interesses der Stadt Potsdam am Bestand der GABI.

 

Das Interesse der Stadt Potsdam ist nicht primär auf den Bestand der GABI GmbH ausgerichtet.  Das wesentliche Interesse der Stadt liegt in der Realisierung der Vermittlung von sozialhilfebedürftigen Bürgern in den Arbeitsmarkt. Hierbei sind insbesondere zwei Punkte von Bedeutung:

 

1.   Die gesellschaftliche (Re-) Integration der sozialhilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam.

2.   Die Senkung der für die Unterstützung der sozialhilfebedürftigen Bürgerinnen und

Bürger erforderlichen kommunalen Aufwendungen.

 

Die organisatorische bzw. institutionelle  Form, in der das primäre Ziel, die Vermittlung von sozialhilfebedürftigen Bürgern in Arbeit, erreicht wird, ist zunächst zweitrangig. 

 

Die durch die Stadt bisher favorisierte Form der Umsetzung der Aufgabe durch eine städtische Mehrheitsgesellschaft ist, bundesweit betrachtet, durchaus üblich und erfolgreich.  In der Bundesrepublik existieren jedoch eine Vielzahl von  „Organisationsformen" zur Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in Arbeit, die sich von dem bisher in Potsdam angewandten Verfahren unterscheiden. Diese sind an die jeweils vor Ort bestehenden Verhältnisse angepasst und lassen sich nicht ohne Weiteres auf andere Örtlichkeiten, so z.B. nach Potsdam, übertragen.

 

Im September wird die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung eine Organisationsstruktur für die Vermittlung von Sozialhilfeempfängern vorlegen, die die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes enthaltenen Hinweise, die in der Zusammenarbeit mit GABI gesammelten Erfahrungen  sowie die Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt. 

 

 

II. Eckpunkte zur Neuorganisation der Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in Arbeit

 

Die Stadt Potsdam sieht in der Organisation der Vermittlung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in Arbeit eine wesentliche Aufgabe. Vorbehaltlich der bevorstehenden Regelungen durch die Reform der Bundesanstalt für Arbeit sowie der Gesetzgebung SGB III und BSHG wird die gegenwärtige Struktur zur Vermittlung in Arbeit zur Vermittlung neu geordnet.

 

Die Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in Arbeit beinhaltet im Wesentlichen  zwei Aufgabenfelder:

 

1.            Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt

  

2.            Vermittlung in den 2. Arbeitsmarkt ( AsS, ABM, SAM),  Vermittlung mit Lohnkostenzuschuss, Qualifizierung von Sozialhilfeempfängern,  Gemeinnützige zusätzliche Arbeit (GzA)

 

 

1.             Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt

 

Vor dem Hintergrund der durch  den SVV-Beschluss 02/SVV/0439 festgelegten Rahmenbedingungen sowie der im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Hinweise bieten sich für die zukünftige Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt folgende Eckpunkte an:

 

-            Rückzug der Stadt als Gesellschafter der GABI durch Übernahme des städtischen Gesellschaftsanteiles durch die bisherigen Mitgesellschafter

 

-            Etablierung eines „Profilings" im Bereich Soziales als Steuerungselement

            (Zuweisung der zu vermittelnden Hilfeempfänger an den (die) Dienstleister)

 

-            Vergabe der Aufgabe  „Vermittlung von Sozialhilfeempfängern ohne Ansprüche

gegenüber dem Arbeitsamt" an  externe Dienstleister durch ein Ausschreibungsverfahren

            ( die GABI (ohne städtische Beteiligung) kann sich hieran beteiligen)

 

-            Sicherung der Zusammenarbeit mit dem (den) Dienstleister(n) per Vertrag mit zeitlich    begrenzter Laufzeit

 

-            Erfolgsabhängige Finanzierung der oben definierten  Dienstleistung durch eine Prämie

 

-            Qualifizierung der Statistik - Berichtswesenspflicht.

 

 

2.            Vermittlung in den 2. Arbeitsmarkt (intern)

 

Hier bieten sich zwei Varianten für Eckpunkte an:

 

a)            Vermittlungen in den 2. Arbeitsmarkt durch den Bereich Soziales

           

-            Einführung eines „Profilings" im Bereich Soziales als Steuerungselement

            ( Auswahl der für die jeweilige Hilfeform geeigneten Hilfeempfänger) 

 

-            Vermittlung in den 2. Arbeitsmarkt durch die HzA im Bereich Soziales

 

-            Qualifizierung der Statistik - und Berichtspflicht

 

b)             Vermittlung in den 2. Arbeitsmarkt durch externe Dienstleister

 

-            Einführung eines „Profilings" im Bereich Soziales

            ( Im Bereich Soziales werden lediglich die Vermittlungen in die GzA originär bearbeitet.)

 

-           Die Vermittlung in den 2. Arbeitsmarkt wird ausgeschrieben.

 

-            Externe Dienstleister verfügen über ein Budget, aus dem AsS-Projekte,  ABM-  und SAM-Maßnahmen  cofinanziert sowie Lohnkostenzuschüsse finanziert werden.

 

-            Sicherung der Zusammenarbeit mit dem (den) Dienstleister(n) per Vertrag mit zeitlich    begrenzter Laufzeit.

 

-            Vermittlungen in den 2. Arbeitsmarkt werden erfolgsabhängig honoriert.

 

-            Qualifizierung der  Statistik- und Berichtspflicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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