Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0562

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Sanierungsgebiet Schiffbauergasse, hier: Zentrum für Kunst und Soziokultur

 

Mit der von der StVV am 5.6.2002 beschlossenen "Satzung zur förmlichen Festlegung der Schiffbauergasse als Sanierungsgebiet mit den Sanierungszielen der Entwicklung eines integrierten Kulturstandortes mit Theaterneubau und freien Kulturträgern sowie der Ansiedlung zukunftsweisender Gewerbe" (DS Nr. 02/SVV/0459) ergeben sich auch Folgen für das "Zentrum für Kunst und Soziokultur", in dem die freien Kultuträger dauerhaft untergebracht werden sollen (siehe u.a. DS 00/0965, "Kulturstandort Schiffbauergasse"). Das MWFK hat mitgeteilt, dass für die hierzu in der Kosten- und Finanzierungsplanung der Sanierungsmaßnahme ausgewiesenen KKIP-Mittel von 4,35 Mio. € spätestens Anfang November 2002 ein konkreter Antrag vorgelegt werden soll.

 

Um die daraus folgende enge Terminkette sowie die Substanz der Kulturträger und ihrer Angebote zu sichern (und einen sonst wahrscheinlichen Wegfall der KKIP-Mittel zu vermeiden), werden zur Vorbereitung des vor einer Antragstellung zu fassenden Grundsatzbeschlusses der StVV folgende Schritte durchgeführt, die mit dem gesamten Sanierungsverfahren abgestimmt sind:

 

1.   Die bisher vorliegende Machbarkeitsstudie (siehe DS 01/SVV/883, "Gutachten / bauplanerische Studie II. Projektabschnitt ....") wird angesichts der Finanzierungsproblematik noch einmal  überarbeitet. Dazu werden u.a. die zur Sicherung und Verbesserung der Studionutzungen sowie zur dauerhaften Integration des T-Werk e.V. bisher dargestellten Bauteile noch einmal in einem diskursiven Verfahren überprüft, insbesondere im Hinblick auf ggf. leichter finanzierbare investive Alternativen durch Nutzung weiterer Bestandsbauten, sowie zur Optimierung der Folgekosten. Die Fraktionen der StVV werden an den dazu stattfindenden Planungsworkshops am 30.8. und 27.9.2002 beteiligt.

      Begründung: Mit diesem Verfahren ist eine systematische und zeitgerechte Überprüfung der bisherigen Studie möglich, um eine tragfähige Antragsgrundlage für diesen Teil des Projektes zu erhalten, ohne Gefahr einer ansonsten ggf. denkbaren Rückforderung bisher verausgabter Fördermittel des Bundes.

 

2.   Zur Erlangung eines förderfähigen Planungsstandes und zur Vermeidung bauordnungsrechtlicher Konsequenzen werden die beiden Gebäude "Maschinenhalle" und "Waschhaus" bis zur Leistungsphase 4 der HOAI (Genehmigungsplanung) durchgeplant.

      Begründung: "Waschhaus" und "Maschinenhalle" konnten bisher mit Bundesmittelförderung nur so weit hergerichtet werden, dass "Gefahr im Verzug" vermieden und somit eine "Duldung" der Bauaufsicht möglich ist. Die bauordnungsrechtlichen und kostenseitigen Prüfungen ergaben aber, dass hier keine dauerhaft sinnvollen, weiter förderfähigen "Minimallösungen im Bestand" realisierbar sind. Die weitere dauerhafte Nutzung war in allen bisherigen Diskussionen unstrittig, sie ist bauordnungsrechtlich und funktional nur bei durchgreifender Planung bei voller Beachtung aller Bauvorschriften möglich, nachweisbar und förderfähig. Damit wird zugleich die Grundlage für die volle Nutzbarkeit dieser Gebäude auch als "Baustein" jeder denkbaren Gesamtlösung gesichert.

 

3.   Auf Grundlage der für das HOT erfolgenden baulichen Herrichtung (Probebühne) wird die "Reithalle B" im Einvernehmen mit dem HOT als Zwischen-Spielstätte für den T-Werk e.V. bis zur Genehmigungsplanung beplant (mit Nebenräumen im Orchesterhaus). Auch die für diesen Zweck notwendige, später umsetzbare veranstaltungstechnische Ausstattung wird mit Hilfe der Bundesförderung beschafft. Eine bauliche Realisierung dieser Zwischennutzung erfolgt nur, sofern die StVV dazu im weiteren Verlauf des Gesamtverfahrens einen entsprechenden Beschluss fasst.

Begründung: Der Mietvertrag für die Nutzung des (baulich maroden) "Waldschloss" durch das T-Werk läuft aus. Derzeit zahlt die Stadt hierfür eine jährliche Miete von ca. 31 T€, eine weitere dauerhafte Anmietung wäre nur bei erheblicher Mieterhöhung und / oder investiver Beteiligung der Stadt denkbar. Demgegenüber steht die "Reithalle B", die baulich bereits zu rd. 80% fertiggestellt ist, derzeit und bis zum Einzug des HOT leer. Der Endausbau ist im Rahmen der Theaterfinanzierung gesichert, er sollte zweckmäßig sofort mit dem Ankauf erfolgen. Mit der dargelegten Maßnahme werden die Sicherung und eine frühzeitige Integration des T-Werk e.V., eine sinnvolle Nutzung der Halle und weitere Synergieeffekte an der Schiffbauergasse möglich. Voruntersuchungen ergaben, dass zur baulichen Realisierung der für T-Werk spezifisch erforderlichen Zwecke ein Betrag in der Dimension von voraussichtlich ca. 100 T€ ausreicht, so dass sich die Baumaßnahme bereits innerhalb von ca. 3 Jahren gegenüber der bisherigen Miete "rechnet". Die bauliche Investition wird Eigentum der Stadt, Rückbauten sind unnötig, es besteht volle Nachnutzbarkeit durch das HOT. Die Beschaffungen für das T-Werk sind zur Sicherung seines weiteren Betriebs bei jeder Lösung nötig, sie werden dann entsprechend umgesetzt. Zur baulichen Realisierung der Zwischennutzung (vorheriger Beschluss der StVV vorausgesetzt) sind ausreichende Eigenmittel im Haushalt 2002 vorhanden (HHST 33850.94000, Integrierter Kulturstandort). Der Einzug des HOT kann voraussichtlich ab ca. Ende 2005 erfolgen. Eine dauerhafte Lösung für das T-Werk kann und soll erst mit dem unter 1) benannten Verfahrensschritt ermittelt werden.

 

4.   Zu allen weiteren Schritten wird der Oberbürgermeister die StVV im Rahmen von Beschlüssen beteiligen sowie laufend informieren. Der weitere Planungs- und Realisierungsgang wird innerhalb der Gesamtmaßnahme der Sanierung erfolgen. Der zur KKIP-Antragstellung notwendige Grundsatzbeschluss zum Konzept und seiner Finanzierung wird voraussichtlich in der November-Sitzung der StVV gefasst werden können. Zeitgleich werden der Ankauf der Liegenschaften der PEG vorbereitet und die dazu nötigen Beschlüsse eingebracht.

 

 

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Erläuterung

Mit der von der StVV am 5.6.2002 beschlossenen Satzung zur förmlichen Festlegung der Schiffbauergasse als Sanierungsgebiet mit den Sanierungszielen der Entwicklung eines integrierten Kulturstandortes mit Theaterneubau und freien Kulturträgern sowie der Ansiedlung zukunftsweisender Gewerbe (02/SVV/0459) ergeben sich auch Folgen für den Projektabschnitt "Zentrum für Kunst und Soziokultur" (siehe u.a. DS 00/0965, 01/SVV/883).

Zur tatsächlichen Erlangung der KKIP-Mittel i.H. von 4,35 Mio. €, die in der Kosten- und Finanzierungs-planung für das Sanierungsgebiet eingestellt sind, ist u.a. die Vorlage konkreter Planungsunterlagen notwendig. Das MWFK hat deutlich gemacht, dass die Fristsetzung für einen untersetzten KKIP-Antrag nun-mehr dringend ist und ansonsten die bisher bereitgehaltenen Mittel an andere Städte im Land Brandenburg vergeben werden.

Für den konkreten Antrag ist zuvor auch ein Grundsatzbeschluss der StVV nötig (Bestätigung des Konzepts, investive Kosten und investive Finanzierung, Absicherung der Folgekosten).

Damit terminlich eine Erarbeitung des Antrags unter Berücksichtigung der neuen Voraussetzungen im Sanierungsgebiet überhaupt möglich ist, Alternativen und Optimierungen planerisch untersucht und dieser Beschluss der StVV vorbereitet werden kann, sind unverzüglich die nötigen Schritte zu realisieren bzw. zu beauftragen; angesichts der Finanzierungsproblematik ist insbesondere eine teilweise Überprüfung der bisher erstellten Machbarkeitsstudie notwendig. Die Stadtverordnetenversammlung wird zunächst in Form einer Mitteilungsvorlage über das weitere Verfahren informiert

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der in der Mitteilung beschriebenen Schritte ist mit den in HHST 33850.94000 "Integrierter Kulturstandort" im Haushalt 2002 veranschlagten Mitteln bei Kofinanzierung i.H. von 50% aus Mitteln des "Aufbauprogramms Kultur" der Bundesregierung gesichert.

Die Maßnahmen sind im einzelnen (Beschreibung siehe Text der Mitteilung) wie folgt kalkuliert:

 

1) teilweise Überarbeitung bauplanerische Machbarkeitsstudie  ca.  53.000,- €

2) Genehmigungsplanung Waschhaus und Maschinenhalle  ca.  127.800,- €

3) Genehmigungsplanung Zwischennutzung Reithalle B f. T-Werk  ca.  25.000,- €

    veranstaltungstechnische Ausstattung f. T-Werk  ca.  90.000,- €

 

 

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