Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0562
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet Schiffbauergasse hier: Zentrum für Kunst und Soziokultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- II/ Sonderbeauftragter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.07.2002
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Beschlussvorschlag
Sanierungsgebiet
Schiffbauergasse, hier: Zentrum für Kunst und Soziokultur
Mit
der von der StVV am 5.6.2002 beschlossenen "Satzung zur förmlichen
Festlegung der Schiffbauergasse als Sanierungsgebiet mit den Sanierungszielen
der Entwicklung eines integrierten Kulturstandortes mit Theaterneubau und
freien Kulturträgern sowie der Ansiedlung zukunftsweisender Gewerbe" (DS
Nr. 02/SVV/0459) ergeben sich auch Folgen für das "Zentrum für Kunst und
Soziokultur", in dem die freien Kultuträger dauerhaft untergebracht werden
sollen (siehe u.a. DS 00/0965, "Kulturstandort Schiffbauergasse").
Das MWFK hat mitgeteilt, dass für die hierzu in der Kosten- und
Finanzierungsplanung der Sanierungsmaßnahme ausgewiesenen KKIP-Mittel von 4,35
Mio. € spätestens Anfang November 2002 ein konkreter Antrag vorgelegt werden
soll.
Um
die daraus folgende enge Terminkette sowie die Substanz der Kulturträger und
ihrer Angebote zu sichern (und einen sonst wahrscheinlichen Wegfall der
KKIP-Mittel zu vermeiden), werden zur Vorbereitung des vor einer Antragstellung
zu fassenden Grundsatzbeschlusses der StVV folgende Schritte durchgeführt, die
mit dem gesamten Sanierungsverfahren abgestimmt sind:
1. Die
bisher vorliegende Machbarkeitsstudie (siehe DS 01/SVV/883, "Gutachten /
bauplanerische Studie II. Projektabschnitt ....") wird angesichts der
Finanzierungsproblematik noch einmal
überarbeitet. Dazu werden u.a. die zur Sicherung und Verbesserung der
Studionutzungen sowie zur dauerhaften Integration des T-Werk e.V. bisher
dargestellten Bauteile noch einmal in einem diskursiven Verfahren überprüft,
insbesondere im Hinblick auf ggf. leichter finanzierbare investive Alternativen
durch Nutzung weiterer Bestandsbauten, sowie zur Optimierung der Folgekosten.
Die Fraktionen der StVV werden an den dazu stattfindenden Planungsworkshops am 30.8.
und 27.9.2002 beteiligt.
Begründung: Mit diesem Verfahren ist eine
systematische und zeitgerechte Überprüfung der bisherigen Studie möglich, um
eine tragfähige Antragsgrundlage für diesen Teil des Projektes zu erhalten,
ohne Gefahr einer ansonsten ggf. denkbaren Rückforderung bisher verausgabter
Fördermittel des Bundes.
2. Zur
Erlangung eines förderfähigen Planungsstandes und zur Vermeidung
bauordnungsrechtlicher Konsequenzen werden die beiden Gebäude "Maschinenhalle"
und "Waschhaus" bis zur Leistungsphase 4 der HOAI
(Genehmigungsplanung) durchgeplant.
Begründung: "Waschhaus" und
"Maschinenhalle" konnten bisher mit Bundesmittelförderung nur so weit
hergerichtet werden, dass "Gefahr im Verzug" vermieden und somit eine
"Duldung" der Bauaufsicht möglich ist. Die bauordnungsrechtlichen und
kostenseitigen Prüfungen ergaben aber, dass hier keine dauerhaft sinnvollen,
weiter förderfähigen "Minimallösungen im Bestand" realisierbar sind.
Die weitere dauerhafte Nutzung war in allen bisherigen Diskussionen unstrittig,
sie ist bauordnungsrechtlich und funktional nur bei durchgreifender Planung bei
voller Beachtung aller Bauvorschriften möglich, nachweisbar und förderfähig.
Damit wird zugleich die Grundlage für die volle Nutzbarkeit dieser Gebäude auch
als "Baustein" jeder denkbaren Gesamtlösung gesichert.
3. Auf
Grundlage der für das HOT erfolgenden baulichen Herrichtung (Probebühne) wird
die "Reithalle B" im Einvernehmen mit dem HOT als
Zwischen-Spielstätte für den T-Werk e.V. bis zur Genehmigungsplanung beplant
(mit Nebenräumen im Orchesterhaus). Auch die für diesen Zweck notwendige,
später umsetzbare veranstaltungstechnische Ausstattung wird mit Hilfe der
Bundesförderung beschafft. Eine bauliche Realisierung dieser Zwischennutzung
erfolgt nur, sofern die StVV dazu im weiteren Verlauf des Gesamtverfahrens
einen entsprechenden Beschluss fasst.
Begründung: Der Mietvertrag für die Nutzung des
(baulich maroden) "Waldschloss" durch das T-Werk läuft aus. Derzeit
zahlt die Stadt hierfür eine jährliche Miete von ca. 31 T€, eine weitere
dauerhafte Anmietung wäre nur bei erheblicher Mieterhöhung und / oder
investiver Beteiligung der Stadt denkbar. Demgegenüber steht die
"Reithalle B", die baulich bereits zu rd. 80% fertiggestellt ist,
derzeit und bis zum Einzug des HOT leer. Der Endausbau ist im Rahmen der
Theaterfinanzierung gesichert, er sollte zweckmäßig sofort mit dem Ankauf
erfolgen. Mit der dargelegten Maßnahme werden die Sicherung und eine
frühzeitige Integration des T-Werk e.V., eine sinnvolle Nutzung der Halle und
weitere Synergieeffekte an der Schiffbauergasse möglich. Voruntersuchungen
ergaben, dass zur baulichen Realisierung der für T-Werk spezifisch
erforderlichen Zwecke ein Betrag in der Dimension von voraussichtlich ca. 100
T€ ausreicht, so dass sich die Baumaßnahme bereits innerhalb von ca. 3 Jahren
gegenüber der bisherigen Miete "rechnet". Die bauliche Investition
wird Eigentum der Stadt, Rückbauten sind unnötig, es besteht volle
Nachnutzbarkeit durch das HOT. Die Beschaffungen für das T-Werk sind zur
Sicherung seines weiteren Betriebs bei jeder Lösung nötig, sie werden dann
entsprechend umgesetzt. Zur baulichen Realisierung der Zwischennutzung
(vorheriger Beschluss der StVV vorausgesetzt) sind ausreichende Eigenmittel im
Haushalt 2002 vorhanden (HHST 33850.94000, Integrierter Kulturstandort). Der
Einzug des HOT kann voraussichtlich ab ca. Ende 2005 erfolgen. Eine dauerhafte
Lösung für das T-Werk kann und soll erst mit dem unter 1) benannten
Verfahrensschritt ermittelt werden.
4. Zu
allen weiteren Schritten wird der Oberbürgermeister die StVV im Rahmen von
Beschlüssen beteiligen sowie laufend informieren. Der weitere Planungs- und
Realisierungsgang wird innerhalb der Gesamtmaßnahme der Sanierung erfolgen. Der
zur KKIP-Antragstellung notwendige Grundsatzbeschluss zum Konzept und seiner
Finanzierung wird voraussichtlich in der November-Sitzung der StVV gefasst
werden können. Zeitgleich werden der Ankauf der Liegenschaften der PEG
vorbereitet und die dazu nötigen Beschlüsse eingebracht.
Erläuterung
Mit der
von der StVV am 5.6.2002 beschlossenen Satzung zur förmlichen Festlegung der
Schiffbauergasse als Sanierungsgebiet mit den Sanierungszielen der Entwicklung
eines integrierten Kulturstandortes mit Theaterneubau und freien Kulturträgern
sowie der Ansiedlung zukunftsweisender Gewerbe (02/SVV/0459) ergeben sich auch
Folgen für den Projektabschnitt "Zentrum für Kunst und Soziokultur"
(siehe u.a. DS 00/0965, 01/SVV/883).
Zur
tatsächlichen Erlangung der KKIP-Mittel i.H. von 4,35 Mio. €, die in der
Kosten- und Finanzierungs-planung für das Sanierungsgebiet eingestellt sind,
ist u.a. die Vorlage konkreter Planungsunterlagen notwendig. Das MWFK hat
deutlich gemacht, dass die Fristsetzung für einen untersetzten KKIP-Antrag
nun-mehr dringend ist und ansonsten die bisher bereitgehaltenen Mittel an
andere Städte im Land Brandenburg vergeben werden.
Für den
konkreten Antrag ist zuvor auch ein Grundsatzbeschluss der StVV nötig
(Bestätigung des Konzepts, investive Kosten und investive Finanzierung,
Absicherung der Folgekosten).
Damit
terminlich eine Erarbeitung des Antrags unter Berücksichtigung der neuen
Voraussetzungen im Sanierungsgebiet überhaupt möglich ist, Alternativen und
Optimierungen planerisch untersucht und dieser Beschluss der StVV vorbereitet
werden kann, sind unverzüglich die nötigen Schritte zu realisieren bzw. zu
beauftragen; angesichts der Finanzierungsproblematik ist insbesondere eine
teilweise Überprüfung der bisher erstellten Machbarkeitsstudie notwendig. Die
Stadtverordnetenversammlung wird zunächst in Form einer Mitteilungsvorlage über
das weitere Verfahren informiert
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Finanzierung der in der Mitteilung beschriebenen Schritte ist mit den in HHST
33850.94000 "Integrierter Kulturstandort" im Haushalt 2002
veranschlagten Mitteln bei Kofinanzierung i.H. von 50% aus Mitteln des
"Aufbauprogramms Kultur" der Bundesregierung gesichert.
Die
Maßnahmen sind im einzelnen (Beschreibung siehe Text der Mitteilung) wie folgt
kalkuliert:
1)
teilweise Überarbeitung bauplanerische Machbarkeitsstudie ca. 53.000,- €
2)
Genehmigungsplanung Waschhaus und Maschinenhalle ca. 127.800,- €
3)
Genehmigungsplanung Zwischennutzung Reithalle B f. T-Werk ca. 25.000,- €
veranstaltungstechnische
Ausstattung f. T-Werk ca. 90.000,- €