Dringlichkeitsvorlage - 02/SVV/0565

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

Es wird festgestellt, dass das Beamtenverhältnis auf Zeit mit Herrn Matthias Platzeck, bisher Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, mit Ablauf des 26. Juni 2002 endet.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss auszufertigen und Herrn Platzeck zuzustellen

Reduzieren

Erläuterung

Am 26. Juni 2002 wurde Herr Matthias Platzeck, bis zu diesem Zeitpunkt Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, durch die Mitglieder des Landtages gem. § 83 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gewählt.

 

Gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) gilt das Beamtenverhältnis als beendet, sobald der Beamte in ein öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn tritt. Dies ist nach erfolgter Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg am 26. Juni 2002 der Fall. Mit Wirkung vom 27. Juni 2002 endet somit das Wahlbeamtenverhältnis von Herrn Matthias Platzeck zur Stadt Potsdam.

 

Die für die Ernennung zuständige Behörde entscheidet gem. § 93 Abs. 3 Satz 1 LBG darüber, dass die Voraussetzungen des § 93 Abs. 1 Nr. 3  LBG vorliegen und stellt den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest. Die für die Ernennung des Oberbürgermeisters zuständige Behörde ist die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Keine

Loading...