Dringlichkeitsvorlage - 02/SVV/0565
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Beendigung des Beamtenverhältnisses des Oberbürgermeisters der Stadt Potsdam, Herrn Matthias Platzeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- FB 26.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.07.2002
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Erläuterung
Am 26.
Juni 2002 wurde Herr Matthias Platzeck, bis zu diesem Zeitpunkt
Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, durch die Mitglieder des Landtages gem. §
83 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg zum Ministerpräsidenten des
Landes Brandenburg gewählt.
Gemäß §
93 Abs. 1 Nr. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) gilt das Beamtenverhältnis als
beendet, sobald der Beamte in ein öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis zu
einem anderen Dienstherrn tritt. Dies ist nach erfolgter Wahl zum
Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg am 26. Juni 2002 der Fall. Mit
Wirkung vom 27. Juni 2002 endet somit das Wahlbeamtenverhältnis von Herrn
Matthias Platzeck zur Stadt Potsdam.
Die für
die Ernennung zuständige Behörde entscheidet gem. § 93 Abs. 3 Satz 1 LBG
darüber, dass die Voraussetzungen des § 93 Abs. 1 Nr. 3 LBG vorliegen und stellt den Tag der
Beendigung des Beamtenverhältnisses fest. Die für die Ernennung des
Oberbürgermeisters zuständige Behörde ist die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Potsdam.