Mitteilungsvorlage - 14/SVV/1131
Grunddaten
- Betreff:
-
Besondere Förderung der Kinder mit Migrationshintergrund in Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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03.12.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion
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zur Kenntnis
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16.12.2014
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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18.12.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Per 31.10.2014 haben 75 Kinder in der Altersgruppe 0 – 6 Jahre Zuflucht in der LHP gefunden. Entsprechend der Zielstellung des Integrationskonzeptes der LHP werden diese Kinder in den Kindertagesstätten der LHP betreut. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat in der Kitabedarfsplanung 2014/2015 einen entsprechenden „Platzpuffer“ eingerechnet. Die Betreuung stellt aufgrund der unterschiedlichen Nationalitäten und der eingangs vorhandenen Sprachbarrieren und den besonderen Fluchterfahrungen der Kinder eine erhebliche zusätzliche Anforderung an das jeweilige Kita-Personal dar.
Der bereits heute vom Landesgesetzgeber vorgegebene Personalschlüssel und die in der Folge zu leistenden Zuschüsse für Personalkosten in den Kitas der Landeshauptstadt Potsdam werden vom Land in keiner Weise kostendeckend erstattet.
Mehrfach wurde in Sitzungen mit dem MASF und dem MBJS dieses Thema kommuniziert und eine entsprechende zielgerichtete zusätzliche Personalausstattung für die betroffenen Kita-Träger gefordert. Leider bisher ohne Erfolg.
Bisher hat die AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH als einziger Träger einen Antrag auf zusätzliche Vollbeschäftigten-Einheiten mit der Begründung der besonderen Anforderungen bei Kindern mit Migrationshintergrund gestellt.
Am 02.12.2014 findet dazu mit den Beteiligten ein Gespräch beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport statt.
Für die zusätzlichen Plätze zur Kita-Betreuung der Flüchtlingskinder hat die LHP entsprechende Finanzmittel eingeplant. Die Übernahme weiterer notwendiger Personalkosten liegt in der Zuständigkeit des Landes.