Beschlussvorlage - 02/SVV/0585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem umgesetzten Schiffsverkehrskonzept zur BUGA 2001 zu. 

 

Zur Erfüllung der Besonderen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid LP 54/059-98 für die „Erarbeitung des Schiffsverkehrskonzeptes zur BUGA 2001" wird der nach Abschluss von geförderten Planungen vom Fördermittelgeber (Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen) geforderte Selbstbindungsbeschluss gefasst.          

 

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Erläuterung

Kurzübersicht zur Anspruch und Inhalt                                                                               Anlage 1

 

 

Zur Sicherstellung des im Integrierten Verkehrskonzept BUGA 2001 der IVU AG Berlin von 1997 im Modal-Split prognostizierten Verkehrsmittelanteils für  die  Fahrgastschifffahrt  von  5 % des BUGA-Besucherverkehrs ist in Abstimmung mit der BUGA GmbH im Jahr 1999 ein Gutachten zur Erarbeitung eines Schiffsverkehrskonzeptes BUGA 2001 und im Herbst 2000 ein weiteres Gutachten als Feinkonzept zur Umgestaltung des Umfeldes der Schiffsanlegestelle (Bertinistraße) von der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH beauftragt worden. Eine zeitgleiche Projektsteuerung und -betreuung war erforderlich, damit gewährleistet werden konnte, dass die mit den Gutachten erarbeiteten Konzepte auch eine zeitnahe Umsetzung erfahren.

 

Das Gutachten beinhaltete

 

-    eine Bestandsaufnahme,

 

-    eine Bewertung und Bedarfsanalyse, die eine Analyse der potenziellen Kunden und der vorhandenen Infrastruktur umfasste,

 

-    eine Konzeption, die die Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Beförderung von BUGA-Besuchern mit der Fahrgastschifffahrt aufzeigte,

 

-    einen Maßnahme- und Umsetzungsplan, der die erforderlichen baulichen Maßnahmen, den Verhandlungsumfang mit den zu beteiligenden Partnern (die Reedereien, die BUGA GmbH, ViP GmbH), ein Vermarktungskonzept und ein Finanzierungsplan umfasste.

 

Die Konzeption sah vor, dass durch den gezielten Einsatz von Linien der Fahrgastschifffahrt mit leicht merkbaren Taktzeiten und durch Sonderverkehre, insbesondere durch Übersetzverkehre, eine Angebotsplanung für die Besucher der BUGA und weiterer touristischer Ziele im Umland von Potsdam sichergestellt wird. Der innerstädtische Individualverkehr sollte eine Reduzierung erfahren, und die Gäste der Stadt Potsdam und der BUGA sollten während der Schiffsfahrt, die weit über dem Niveau herkömmlicher Transportwerte liegt, die Ansichten der Potsdamer Kulturlandschaft von ihrer schönsten Seite erleben können. Die wesentliche Anlaufstelle für die BUGA-Besucher sollte dabei die Anlegestelle am Jungfernsee (Cecilienhof) sein. Von dort sollte ein Shuttle-Betrieb oder eine Buslinie der ViP GmbH die Fahrgäste aufnehmen und diese zügig zum BUGA-Haupteingang überführen.

 

Die anschließende Diskussion mit den Beteiligten unter Einbeziehung der Stadtverwaltung Potsdam und der BUGA GmbH in den Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Integrierten Verkehrskonzeptes ergab, dass die Realisierung aller im Konzept herausgearbeiteten Maßnahmen nicht möglich war. Insbesondere bauliche Investitionen konnten wegen der fehlenden Mittel im städtischen Haushalt und bei den betroffenen Reedereien nicht in vollem Umfang realisiert werden.

 

Zur Realisierung von baulichen Maßnahmen im Umfeld der Schiffsanlegestelle Cecilienhof (Bertinistraße) wurde dann im Zuge eines Feinkonzeptes der Umfang und der Kostenaufwand hierfür ermittelt.

 

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

 

Mit den Reedereien „Weisse Flotte Potsdam" und „Stern+Kreis Schiffahrt Berlin" wurde vereinbart, kapazitätsmäßig und fahrplanmäßig eine attraktive Zu- und Abfahrt über das Wasser zu ermöglichen. Im Fahrplan 2001 enthaltene Schiffsrundfahrten ab Potsdam / Lange Brücke und ab Berlin / Wannsee wurden dafür genutzt, zusätzlich am Anleger Cecilienhof anzuhalten, um Fahrgäste aus- bzw. einsteigen zu lassen. Insgesamt wurden täglich von Potsdam / Lange Brücke 6 Schiffsverbindungen zum Anleger Cecilienhof unterhalten, von Wannsee 7 Schiffsverbindungen. Fast stündliche Verbindung wurden somit von beiden Startpunkten angeboten.

 

Der Anleger Cecilienhof, der sich im Eigentum der „Stern+Kreis Schiffahrt Berlin" befindet, konnte als Anlegestelle auch für die „Weisse Flotte Potsdam" zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Reederei „Stern+Kreis Schiffahrt Berlin" war bereit, bei Vorlage der BUGA-Eintrittskarte einen Nachlass für den Fahrpreis von ca. 20 % einzuräumen.

 

Zwischen der BUGA GmbH und den Reedereien wurden Kooperationsverträge abgeschlossen, die es den Reedereien ermöglichten, BUGA-Eintrittskarten an den Fahrkartenschaltern in Potsdam und Berlin zu verkaufen.

 

Der Anleger Cecilienhof wurde überholt und mit einer neuen Begrüßungstafel versehen. Das Umfeld des Anlegers wurde vom Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen der Stadtverwaltung Potsdam baulich hergerichtet; die Grünflächen gesäubert. Der Weg vom Steg zur Bertinistraße erhielt ein Geländer; eine Bank zum Ausruhen wurde aufgestellt. Ein neuer Gehweg auf der östlichen Seite der Bertinistraße zu den Bushaltestellen wurde gebaut, und die Haltestellen sind behindertengerecht ausgebildet worden. Die Fahrbahn der Straße Am Pfingstberg wurde erneuert.

 

Die Information für die BUGA-Besucher mittels Begrüßungstafel und Wegweiser des städtischen touristischen Wegeleitsystems enthielt die verschiedenen Möglichkeiten zum Erreichen des BUGA-Park-Haupteinganges:

 

-        Fußweg über den Pfingstberg oder durch die Kleingartenkolonie

-        BUGA-Shuttle der Fa. Potsdam-Sanssouci-Express

-        Buslinie 692 der ViP GmbH.

 

Insgesamt konnten so die Bedingungen, die An- und Abfahrt zur BUGA über das Wasser attraktiv und im Sinne einer alternativen Beförderungsmöglichkeit zu gestalten, auf Grundlage der Schiffsverkehrskonzepte und der daraus folgenden realisierten Maßnahmen insgesamt optimal genutzt werden, was sich auch in der Durchführung der Bundesgartenschau im Wesentlichen bestätigt hat.

 

 

Der zusammenfassende Bericht über das „Schiffsverkehrskonzept zur BUGA 2001 in Potsdam" kann auf Anfrage im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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