Beschlussvorlage - 14/SVV/1047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ werden in den Teilabschnitten in denen die baulichen Voraussetzungen als Mischverkehrsfläche gegeben sind, als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Zuge des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 65 Ruinenbergkasernewurde die Vorlage zum  Satzungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 4. April 2012 (DS 12/SVV/0217) nicht bestätigt. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss nach Erörterung im KOUL-Ausschuss am 22.08.2012: Das gesamte B-Plangebiet ist als verkehrsberuhigt auszuweisen und entsprechend zu beschildern.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt seitdem in Teilabschnitten. Zunächst mussten die Asphaltdeckschichten der öffentlichen Straßenverkehrsflächen in der Schmiedegasse, der Reitbahnstraße und in Teilen der Kurt-von-Plettenberg sowie der Sattlerstraße erneuert werden. Diese baulichen Maßnahmen konnten nach gerichtlicher Klärung von Gewährleistungsansprüchen unter Beteiligung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner bis zum Juni 2014 abgeschlossen werden.

 

In einem zweiten Realisierungsschritt konnten nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs umgesetzt werden. Hierzu wurden fahrbahneinengende Poller in der Schmiedegasse und der Reitbahnstraße eingebaut. Weitere Standorte in der Kurt-von-Plettenberg-Straße befinden sich noch in der planerischen Abstimmung insbesondere unter der Zielstellung der Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Um den o.g. Beschluss in seiner Gesamtheit umsetzen zu können bedarf es jedoch des vorliegenden Klarstellungsbeschlusses, da aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht verkehrsberuhigende Maßnahmen mehr als nur die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches umfassen, diese könnten auch Tempo 30 Zonen oder Sackgassen sein. Mit diesem Beschluss wird die notwendige Ermächtigungsgrundlage nach § 45 Abs. 1b Nr. 7 StVO geschaffen und damit die Zustimmung der Gemeinde zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in diesem Wohnquartier erteilt.

 

Die planerisch eindeutig formulierte Zielstellung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches räumt durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Interpretationsspielräume aus, die gegebenenfalls Gegenstand zukünftiger Verwaltungsgerichtsentscheidungen sein könnten, die zu Lasten der Straßenverkehrsbehörde und somit der Landeshauptstadt Potsdam gehen würden. Dieser Klarstellung dient der vorliegende Beschlusstext.

 

Somit können aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht verkehrsberuhigte Bereiche in den öffentlichen Verkehrsflächen angeordnet werden, die die baulichen Voraussetzungen durch geschwindigkeits-mindernde Maßnahmen wie niveaugleicher Belagswechsel in den Eingangsbereichen und einen Ausbaustandard als Mischverkehrsfläche aufweisen, um der überwiegenden Aufenthalts- und Erschließungsfunktion gerecht zu werden. Die verkehrsberuhigten Bereiche sind dann in der Reitbahnstraße und der Schmiedegasse einzurichten.

 

Die Kurt-von-Plettenberg-Straße fällt aufgrund der baulichen Ausbildung im Trennprinzip (Fahrbahn/Parktaschen/Gehweg) grundsätzlich für diese Zonenbeschilderung aus. In der Sattlerstraße sind unterschiedliche Ausbaustandards im Misch- und Trennprinzip vorhanden, die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist hier aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht unzulässig.

 

Die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Wohnquartier Ruinenbergkaserne stellen sich somit wie folgt dar (s. Anlage 1):

 

              Schmiedegasse und Reitbahnstraße: Verkehrsberuhigter Bereich mit der entsprechenden               Beschilderung und den Straßenraum einengenden Pollern.  

              Kurt-von Plettenberg-Straße: Tempo 30 (Bestand) und bauliche Einengung der Fahrbahn z.B. mit               Pollern mit integriertem Anfahrschutz zur Verkehrsberuhigung an zwei Standorten.

              Sattlerstraße: Tempo 30 (Bestand).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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