Beschlussvorlage - 14/SVV/1048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Umfirmierung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus Forst GmbH gemäß Anlage.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, deren Alleingesellschafterin die Landeshauptstadt Potsdam ist, hat auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29.01.2014 (Drucksache Nr. 14/SVV/0064) 51 % der Geschäftsanteile an der Lausitz Klinik Forst GmbH von der Stadt Forst (Lausitz) erworben. 49 % der Geschäftsanteile hält die Stadt Forst (Lausitz) nunmehr als Minderheitsgesellschafterin.

 

Die Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus Forst GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Lausitz Klinik Forst GmbH; sie ist gemeinnützig tätig.

 

II. Handlungsbedarf

 

Unter Berücksichtigung des Mustergesellschaftsvertrages der Landeshauptstadt Potsdam, welcher am 30.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) gemäß Drucksache Nr. 12/SVV/0827 als Anlage der Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodexr die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam (Kodex) beschlossen wurde, entspricht der Gesellschaftsvertrag der Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus Forst GmbH in weiten Teilen nicht dem städtischen Mustergesellschaftsvertrag.

 

Aufgrund der mittelbaren und mehrheitlichen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an der Gesellschaft ist jedoch die Einflussnahme der Landeshauptstadt Potsdam im Gesellschaftsvertrag unbedingt zu berücksichtigen und der Gesellschaftsvertrag der Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus Forst GmbH dem Mustergesellschaftsvertrag der Landeshauptstadt Potsdam anzugleichen. Der Gesellschaftsvertrag bedarf daher einer Neufassung.

 

Gleichzeitig soll eine Umfirmierung der Gesellschaft in Lausitz MVZ Forst GmbH erfolgen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der beiden Lausitzer Gesellschaften (Lausitz Klinik Forst GmbH und Lausitz MVZ Forst GmbH) zu erreichen.

 

Die Gesellschaftsvertragsregelungen zur Gemeinnützigkeit greifen die Regelungen der Mustersatzung der Abgabenordnung (AO) auf und werden gegenwärtig mit dem zuständigen Finanzamt Forst im Detail abgestimmt.

Sollten sich aus den Abstimmungen mit der Finanzbehörde gravierende Änderungen am Regelungsgehalt des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird dieser der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgelegt.

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen von Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen durch die Umfirmierung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus Forst GmbH keine finanziellen Aufwendungen.

Die Kosten der notariellen Beurkundung der Gesellschaftsvertragsänderung werden durch die Gesellschaft getragen.

 

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Anlagen

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