Beschlussvorlage - 15/SVV/0026
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen an den Kommunalen Immobilienservice für die Sanierung der Kita "Zauberwald" im Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.01.2015
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlungen an den Kommunalen Immobilien Service (KIS), gemäß § 70 Abs. 2 BbgKVerf für die Kita-Sanierungsmaßnahmen der Kita „Zauberwald“, Liefelds Grund 27-29, Investitionsnummer: 0935000110007 i.H.v. 150.000 EUR im Haushaltsjahr 2014.
Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt aus der Maßnahme „kleinteilige Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen an Kitas“, Investitionsnummer: 0835000110001 des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Mit den Planungsleistungen für die erforderliche Sanierung der Kita Zauberwald wurde im Jahr 2009 begonnen. In den Jahren 2010 und 2011 erfolgten auf dem Grundstück Außenbaumaßnahmen zur Regenentwässerung sowie die Hüllensanierung des Eingeschossers und des Verbinders. Weiterhin wurden zwei Anbauten (Bewegungsraum und Sauna) im Innenhof errichtet.
Mit Beginn des Sommer 2012 bis Oktober 2013 wurde der Zweigeschosser der Kita „Zauberwald“ in drei Bauabschnitten während des laufenden Betriebes komplett saniert, incl. der vollständigen Modernisierung der Küche und des Neubaus von zwei Windfängen.
Im 4. und 5. Bauabschnitt war die Innensanierung des Eingeschossers vorgesehen. Zur Sicherstellung der Beauftragung dieser Leistungen und zur Absicherung des Bauendtermins der Gesamtbaumaßnahme im Juni 2014 waren weitere investive Mittel notwendig. Diese sind begründet durch Baukostensteigerungen und Änderungen energetischer Standards, die auf Grund des langen Vorplanungszeitraums (Doppelhaushalt 2013/2014) so nicht vorhersehbar waren. Da die Kita Teil des Bedarfsplan ist und die Plätze zur Sicherung des unbedingten Rechtsanspruches auf Kitabetreuung im betreffenden Sozialraum dringend benötigt werden, war abzuwägen zwischen einer Verzögerung der Fertigstellung und damit dem Verlust der Betriebserlaubnis für diese Kita oder der zeitgerechten Fertigstellung der Plätze aber einer Überschreitung der Mittel um ca. 5 % der Gesamtkosten für die ca. 5 Jahre dauernde Gesamtsanierung. Insbesondere wegen des drohenden Verlustes der Betriebserlaubnis für die Kita Zauberwald ist die im Sinne des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Potsdam 2013/2014 überplanmäßige Ausgabe unabweisbar.
Nach Prüfung der übrigen Investitionsmaßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie wurde festgestellt, dass diese Mittel über die kleinteiligen Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen bereitgestellt werden können, da im Wirtschaftsplan des KIS (14/SVV/0043 vom 02.04.2014) ohnehin 150.000 € für die Kita Zauberwald vorgesehen waren. Im Haushaltsplan wurde dies jedoch nicht mehr entsprechend vor Beschlussfassung geändert, so dass mit diesem Antrag eine Angleichung an den Wirtschaftsplan des KIS erfolgt.
Die Bereitstellung dieser Mittel ist entsprechend § 5 Nr. 3 Satz 2 und 3 der Haushaltssatzung 2013/2014 durch den Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung sicher zu stellen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Es handelt sich um eine überplanmäßige Maßnahme nach § 5 Nr. 3 Satz 3 der Haushaltssatzung 2013/2014.
Die Mehrauszahlungen in Höhe von 150.000,00 EUR können aus der Maßnahme 0835000110001 innerhalb des gleichen Produktes 3650200 gedeckt werden.
Anlagen
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