Beschlussvorlage - 15/SVV/0018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Ordnung für die Berufung von Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße durch die Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Satzung für die zu gründende Stiftung „Gedenkstätte Lindenstraße“ sieht die Entsendung von zwei Mitgliedern der Landeshauptstadt Potsdam vor. Um die Entsendung verbindlich zu regeln wird beiliegenden Ordnung vorgeschlagen.

 

Die jeweils Berufenden können selbst entscheiden, nach welchen Kriterien sie Vertreter in den Stiftungsrat entsenden. Um eine Verbindlichkeit für die Stiftung herzustellen, wird die beiliegende Ordnung vorgeschlagen. Ähnlich wie bei den städtischen Unternehmensbeteiligungen sieht diese vor, dass der Oberbürgermeister selbst oder ein von ihm Bestimmter in den Stiftungsrat geht. Ein weiterer Vertreter soll ein Stadtverordneter sein.

Da die Stiftung als auch das Thema „Gedenken/Erinnern“ mit dem 1. Januar 2015 als Aufgabe wieder Teil des Geschäftsbereiches 2 ist und damit thematisch der Kultur zugeordnet,  sieht die Entsendeordnung als Vertreter/in der/die Vorsitzende des Kulturausschusses vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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