Beschlussvorlage - 15/SVV/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Anstelle des im Beschluss 14/SVV/1013 unter Punkt 5 genannten Grundstücks im Reiherweg wird nunmehr das städtische Grundstück in der David-Gilly-Straße, (Flurstück Bornstedt, Flur 1, 377/1) zur Flüchtlingsunterbringung genutzt.

 

  1. Die Kapazität der Flüchtlingsunterbringung am Standort David-Gilly-Straße, (Flurstück Bornstedt, Flur 1, 377/1)  wird auf 50 Plätze (+10 Not-Plätze) begrenzt.

 

  1. Die Nutzung des im Beschluss 14/SVV/1013 unter Punkt 4 genannten Grundstücks der Pro Potsdam GmbH (Flur 20, Gemarkung Potsdam) wird nicht wie unter Punkt 7 d des Beschlusses 14/SVV/1013 kostenfrei, sondern zu einemhrlichen Nutzungsentgelt von 2 % des noch gutachterlich festzustellendem Bodenwertes zur Verfügung gestellt.

Die aktuell vorliegende Bodenwertberechnung geht von einem Verkehrswert von 268.000,00 Euro und somit von einem jährlichen Nutzungsentgelt von 5.360,00 Euro aus.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss 14/SVV/1013 wurde die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf dem Grundstück Reiherweg mittels einer gebrauchten Wohnmodulanlage mit ca. 80 Plätzen legitimiert.

 

Bei der konkreten Logistikplanung wurde festgestellt, dass die Wohnmodulanlage nicht in kleine Transportpakete geteilt werden kann. Damit scheitert eine Aufstellung der Anlage auf Grund der engen Zuwegung.

 

Laut Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird auch über das Jahr 2015 hinaus mit der verstärkten Zuweisung von Flüchtlingen gerechnet

Da der Erwerb der Wohnmodulanlage r ca. 570.000 Euro von der Stadt Cottbus gegenüber einer Neubeschaffung eine kostengünstigere Variante darstellt, wurde als Ausweichstandort das Grundstück David-Gilly-Straße geprüft. Bei einer Neuanschaffung in vergleichbarer Größe ist nicht zuletzt wegen der derzeit hohen Nachfrage mit einem Anschaffungswert von mindestens 1,2 Mio. Euro zu rechnen. 

 

Auf dem Grundstück in der David-Gilly-Straße befindet sich bereits die Kita nemaler“ des Trägers „Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH“ (GFB). Darüber hinaus ist eine Jugendeinrichtung als Ersatz für das „Ribbeckeck“ vorgesehen.

Deshalb  ist eine Reduktion der Kapazität der Einrichtung auf 50 Plätze (+ 10 Notplätze) geboten.

 

In unmittelbarer Nähe befinden sich die Karl-Förster Grundschule und die Grundschule 3.

Das Vorhaben wurde mit dem Schulträger Fachbereich Bildung und Sport und dem Träger des Jugendklubs (§ 13 e.V.) abgestimmt. Die Auswahljury (siehe Beschluss 14/SVV/1013) hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

 

Das Grundstück im Reiherweg muss daher nicht länger für die Flüchtlingsunterbringung vorgehalten werden.

 

Bezüglich des Grundstückes Pirscheide war nach Beschluss 14/SVV1013 ein Gesellschafterbeschluss bei der ProPotsdam GmbH zu erwirken, der eine kostenfreie Nutzung erlaubt. Auf Grund der Dringlichkeit besagter Vorlage standen bei der Prüfung der zu nutzenden Grundstücke wirtschaftliche Aspekte zunächst nicht im Vordergrund. Da ein Gesellschafterbeschluss bis dato nicht herbeigeführt wurde und auch die ProPotsdam GmbH zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet ist, erscheint ein Nutzungsentgelt in Höhe von 2 % des Bodenwertes für angemessen und im Vergleich zu anderen Grundstücksanbietern, insbesondere vor dem Hintergrund der durch die ProPotsdam GmbH umzusetzenden Forderungen nach sozialem Wohnungsbau, als gerechter. Derzeitige Schätzungen gehen von einem Grundstückswert von 268.000,00 aus, was einem Nutzungsentgelt von 5.360,00 p.a., also 446,67 € pro Monat entspräche.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Gesamtauswirkungen sind nur sehr schwer quantifizierbar. Für den Erwerb und Transport der Wohnmodule bleiben sie jedoch unverändert.

 

Da durch den neuen Standort David-Gilly-Straße statt 80 Plätzen nunmehr lediglich eine Kapazität von max. 60 Plätze (50 + 10 Notplätze) entsteht, werden nicht alle erworbenen Wohnmodulteile genutzt. Da der KIS gegenwärtig von einer Veräerung der nicht genutzten Teile ausgeht, werden zusätzliche Kosten für eine eventuelle Verwertung nicht aufgeführt.

 

Die Wirkung auf den Aufwand für die Sozialbetreuung reduziert sich aufgrund von Fixkosten nur marginal und wird erst nach erfolgter Ausschreibung quantifizierbar sein und ist bis dato nicht berücksichtigt.

 

Bezüglich des Nutzungsentgeltes entsteht ein Mehraufwand in Abhängigkeit des Ergebnisses der gutachterlichen Feststellung. Die aktuell vorliegende Bodenwertberechnung geht von einem Verkehrswert von 268.000,00  Euro und somit von einem jährlichen Nutzungsentgelt von 5.360,00 Euro (ca. 450 Euro pro Monat) aus.

Dieser Mehrbedarf kann nach derzeitiger Erkenntnis unter Verwendung von Erfahrungswerten für weitere Objekte durch den eingereichten Haushaltsplanentwurf der beiden betroffenen Produkte gedeckt werden.

 

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Anlagen

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